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Swiss Observer

Swiss Helicopter wegen mutmasslich zu tief ausgewiesener Flugzahlen unter Untersuchung

Swiss Helicopter steht unter Untersuchung, nachdem ein Betriebsleiter angeblich über längere Zeit weniger Flugbewegungen gemeldet hatte, als tatsächlich stattgefunden hatten. Der Fall folgte auf Beschwerden von Anwohnenden wegen Fluglärms in der Nähe von Gsteigwiler. Für den Mitarbeiter gilt die Unschuldsvermutung.

Swiss Helicopter wegen mutmasslich zu tief ausgewiesener Flugzahlen unter Untersuchung
AISWI swissinfo.ch

Im vergangenen Jahr sollen in der Nähe von Gsteigwiler schätzungsweise rund 8’000 Flüge stattgefunden haben, gegenüber einem bewilligten Limit von 3’000. Diese Zahlen stehen im Zentrum einer Untersuchung dazu, ob Flugbewegungen im Zusammenhang mit Swiss Helicopter über mehrere Jahre zu niedrig ausgewiesen wurden.

Der Heliport liegt in der Nähe von Interlaken im Berner Oberland. Swiss Helicopter nutzt ihn für Transport-, Geschäfts- und Versorgungsflüge sowie für Rundflüge und Schulungsflüge. Beschwerden von Anwohnenden über Fluglärm veranlassten eine Gruppe, das Ausmass des Flugbetriebs zu untersuchen und bei den Behörden Bedenken anzumelden.

Swiss Helicopter erklärte, das Bundesamt für Zivilluftfahrt, kurz BAZL, habe das Unternehmen im März 2026 darüber informiert, dass eine Untersuchung im Gang sei. Das Unternehmen räumte ein, dass die zulässige Zahl der Flugbewegungen deutlich überschritten worden sei, widerspricht jedoch der Schätzung der Anwohnenden von 8’000 Flügen.

Der Fall hat Aufmerksamkeit erregt, weil Flugkontingente von der korrekten Meldung durch die einzelnen Heliports abhängen. Das BAZL erklärte, es erhebe die Daten zu den Flugbewegungen nicht unabhängig. Die Aufsichtsbehörde ist somit auf die Zahlen der von ihr beaufsichtigten Einrichtungen angewiesen. Dieses System steht in Gsteigwiler nun auf dem Prüfstand.

Behörden prüfen die Flugaufzeichnungen

Das verwaltungsstrafrechtliche Verfahren richtet sich gegen den Betriebsleiter von Anlagen, die Swiss Helicopter nutzt. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Swissinfo berichtete unter Berufung auf Tamedia-Zeitungen, der Betriebsleiter sei ein Mitarbeiter des Unternehmens.

Swiss Helicopter erklärte, eine interne Untersuchung habe ergeben, dass der Betriebsleiter dem BAZL über längere Zeit zu tiefe Zahlen zu den Flugbewegungen gemeldet habe. Die operative Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat des Unternehmens hätten von den mutmasslich falschen Angaben nichts gewusst.

Diese Behauptungen sind weiterhin Gegenstand der Untersuchung. Aus den verfügbaren Informationen geht nicht hervor, wie viele Flugbewegungen mutmasslich nicht angegeben wurden, wann die zu niedrigen Meldungen begannen oder ob die Zahlen über das Kontingent in Gsteigwiler hinaus regulatorische Entscheide beeinflussten. Die Behörden haben noch keine abschliessende Feststellung bekannt gegeben.

Die Unterscheidung zwischen einem Vorwurf gegen eine Einzelperson und der Verantwortung des Unternehmens wird im weiteren Verlauf des Verfahrens wichtig sein. Swiss Helicopter hat die Überschreitung des Kontingents eingeräumt und sich entschuldigt, hält aber daran fest, dass die Geschäftsleitung nichts von den ungenauen Meldungen wusste. Allfällige rechtliche Schlussfolgerungen hängen von den Beweisen ab, welche die Behörden zusammentragen, sowie davon, dass der Betriebsleiter Stellung nehmen kann.

Für die Anwohnenden ist die praktische Frage dringlicher: Über längere Zeit hielt der Fluglärm an, während die offiziellen Aufzeichnungen den Flugbetrieb möglicherweise zu niedrig auswiesen.

Swiss Helicopter fordert mehr Spielraum für den Betrieb

Swiss Helicopter sagt, der Heliport Gsteigwiler könne unter den aktuellen Einschränkungen nicht wirtschaftlich nachhaltig betrieben werden. Das Unternehmen hat eine Erhöhung des Flugkontingents beantragt, nachdem es eingeräumt hatte, dass das bestehende Limit deutlich überschritten worden war.

Der Betreiber erklärt, die Anlage diene verschiedenen kommerziellen Tätigkeiten, darunter Transport-, Geschäfts-, Versorgungs-, Rund- und Schulungsflüge. Ein höheres Kontingent könnte die Zukunft des Standorts sichern. Die Behörden müssten dabei jedoch die betrieblichen Bedürfnisse des Unternehmens gegen die Bedenken der Anwohnenden wegen des Lärms und die Umweltfolgen zusätzlicher Helikopterbewegungen abwägen.

Seit April ist Swiss Helicopter ausserhalb des offiziellen Landeplatzes gestartet und gelandet, unter anderem auf Feldern. Das Unternehmen erklärte, solche Operationen seien nach den Luftfahrtvorschriften zulässig und für kommerzielle Helikopterbetreiber essenziell. Es arbeite zudem daran, Aussenlandestellen nur dann zu nutzen, wenn dies betrieblich notwendig sei.

Diese Erklärung fügt dem Streit eine weitere Ebene hinzu. Operationen ausserhalb des offiziellen Landeplatzes können dem Unternehmen helfen, die Beschränkungen am Heliport zu umgehen. Sie beantworten jedoch nicht die Frage, wie sämtliche Flugbewegungen gezählt und dem BAZL gemeldet werden sollten. Der Antrag des Unternehmens auf ein neues Kontingent wird zeigen, ob die Aufsichtsbehörden das bestehende Limit als überholt, überschritten oder für das Gebiet um Interlaken weiterhin als angemessen betrachten.

Die Daten könnten über die Zukunft des Heliports entscheiden

Das BAZL erklärt, es sei auf korrekte Angaben der Heliports zu den Flugbewegungen angewiesen, statt die Daten selbst zu erheben. Der Fall Gsteigwiler wirft deshalb eine praktische Frage für die Aufsicht über die Luftfahrt auf: Wie können die Behörden jährliche Limits durchsetzen, wenn die wichtigsten Aufzeichnungen von den Einrichtungen stammen, für die diese Limits gelten?

Die Antwort könnte die nächste Verfahrensetappe und einen allfälligen Entscheid über den Antrag von Swiss Helicopter auf ein höheres Kontingent prägen. Die Behörden könnten die Aufzeichnungen des Heliports, die internen Meldewege und den Zusammenhang zwischen Bewegungen auf dem offiziellen Landeplatz und Operationen an anderen Orten prüfen. Aus den vorliegenden Informationen geht nicht hervor, dass das BAZL in diesen Punkten bereits zu einem Schluss gekommen ist.

Swiss Helicopter betreibt 34 Helikopter an 15 Standorten in der Schweiz und Liechtenstein und beschäftigt 130 Personen. Der Streit betrifft damit mehr als einen einzelnen Standort. Gsteigwiler ist einer der Standorte des Unternehmens, doch die regulatorische Frage betrifft ein System, das in der gesamten Luftfahrtbranche angewendet wird.

Die Anwohnenden in der Nähe von Interlaken dürften beide Entwicklungen aufmerksam verfolgen: das verwaltungsstrafrechtliche Verfahren gegen den Betriebsleiter und die Debatte über die Zukunft des Heliports. Das Unternehmen hat sich entschuldigt, während die Beschwerden der Anwohnenden die Abweichung öffentlich gemacht haben. Weitere Entscheide hängen von den verifizierten Flugdaten und der Beurteilung des Kontingents durch die Behörden ab.