Feuerwaffen
Schweizer Waffenrechtslücken nach tödlicher Rave-Schiesserei erneut im Fokus
Nach einer tödlichen Schiesserei an einer Rave-Veranstaltung steht das Schweizer Waffenrecht erneut im Fokus. Neue Recherchen zeigen, dass seit den Einschränkungen von 2019 Tausende halbautomatische Gewehre mit Sonderbewilligungen erworben wurden. Die Erkenntnisse legen eine erhebliche Lücke zwischen dem formellen Verbot und dem tatsächlichen Zugang offen.

Eine Frau ist tot und sechs Menschen sind verletzt, nachdem an einer Techno-Party in Aarau geschossen wurde. Der Angriff vom 30. August hat die Schweizer Waffenregeln wieder ins politische Rampenlicht gerückt, nur wenige Tage nachdem die jüngste Debatte über die öffentliche Sicherheit mit den bestehenden Einschränkungen scheinbar beigelegt worden war.
Die Schiesserei ereignete sich nach dem Aarau Rave auf der Pferderennbahn Schachen. Laut der Kantonspolizei Aargau schoss ein 43-jähriger Schweizer aus dem Kanton Jura mit einem Sturmgewehr AK 74 und einer Pistole mehr als 40 Schüsse in die Menge. Eine 22-jährige Italienerin starb. Sechs weitere Personen wurden verletzt, teilweise schwer.
Die Polizei sagt, der Tatverdächtige habe allein gehandelt. Er war nicht vorbestraft und stellte sich später der Polizei. Die Ermittler haben kein Motiv festgestellt. Seine Eltern sagten, bei ihm sei vor etwa 20 Jahren Schizophrenie diagnostiziert worden. Die Behörden werden diese Information im Rahmen der Ermittlungen prüfen, sie erklärt den Angriff für sich allein jedoch nicht.
Im unmittelbaren politischen Streit geht es um den Zugang zu Waffen. Befürworter strengerer Kontrollen untersuchen, wie eine 2005 erworbene Waffe nach den Einschränkungen von 2019 weiterhin legal verfügbar sein konnte. Gegner weiterer Beschränkungen dürften auf die etablierte Schweizer Waffenkultur, die Tradition des Militärdienstes und die allgemein niedrige Zahl von Schiessereien verweisen. Der Fall Aarau hat die Lücke zwischen rechtlicher Einstufung und praktischem Zugang in den Fokus gerückt.
Sonderbewilligungen halten eingeschränkte Gewehre verfügbar
Die Schweiz schränkte 2019 halbautomatische Feuerwaffen mit grossen Magazinen ein, doch Sonderbewilligungen halten Tausende davon im Umlauf. Sport- und Hobbyschützen sowie Sammler können mit Zustimmung des Kantons eine Sonderbewilligung erhalten. Neue Recherchen der NZZ am Sonntag zeigen, wie verbreitet dieser Weg genutzt wird.
Zürich verzeichnete in den vergangenen sieben Jahren knapp 20'000 Waffen, die mit Sonderbewilligungen verkauft wurden. Der Thurgau erteilte etwas mehr als 5'300 Bewilligungen, Basel-Landschaft knapp 1'900. Genf verzeichnete knapp 1'300. Die Zahlen ergeben keine vollständige nationale Gesamtzahl, da die Kantone die Informationen unterschiedlich erfassen und melden.
Das Wallis verdeutlicht das Ausmass des Problems auf lokaler Ebene. Die Behörden bewilligten allein im Jahr 2026 knapp 400 Ausnahmen und lehnten nur zwei Gesuche ab. In Neuenburg machen Ausnahmen laut einem Bericht der NZZ jede vierte Waffenbewilligung aus.
Die Zahlen beziehen sich auf Bewilligungen und Waffen, die von einzelnen Kantonen gemeldet wurden, und nicht auf ein einziges nationales Inventar. Die NZZ schätzt, dass seit der Gesetzesänderung von 2019 Zehntausende der betroffenen Feuerwaffen verkauft wurden. Wegen des Fehlens eines nationalen Waffenregisters ist es schwierig, den genauen Bestand zu ermitteln, Weitergaben nachzuverfolgen oder die kantonale Praxis präzise zu vergleichen. Diese Informationslücke ist nun Teil der politischen Debatte darüber, ob das Bewilligungssystem eine eng begrenzte Ausnahme oder einen breiten Zugangsweg darstellt.
Die Regeln von 2019 hinterliessen einen Altbestand
Die Regeln von 2019 liessen einen legalen Weg für spezialisierte Nutzer und einen Altbestand bei früheren Besitzern bestehen. Sport- und Hobbyschützen sowie Sammler können Ausnahmen beantragen, um Feuerwaffen zu erwerben, die unter die strengere Einstufung fallen. Die kantonalen Behörden entscheiden über die Gesuche. Dadurch kann die praktische Hürde je nach Landesteil unterschiedlich hoch sein.
Das Gesetz verlangte zudem nicht, dass Besitzer vor der Änderung erworbene Feuerwaffen neu registrieren lassen. Diese Bestimmung war im Fall Aarau von Bedeutung. Swissinfo berichtete, dass der Tatverdächtige die 2005 erworbene Feuerwaffe legal behalten durfte, auch nachdem die neuen Einschränkungen in Kraft getreten waren.
Diese Unterscheidung trennt künftige Käufe von bereits vorhandenen Waffen. Eine Waffe, für die heute zusätzliche Anforderungen gelten würden, kann in Privatbesitz bleiben, wenn sie nach den früheren Regeln erworben wurde. Ohne ein nationales Register fehlt den Behörden zudem ein einheitlicher, laufend aktualisierter Überblick darüber, wie viele solche Feuerwaffen noch vorhanden sind, wem sie gehören und wie sie den Besitzer wechseln.
Die Schweizer Waffenregulierung verbindet Bundesrecht mit kantonaler Verwaltung. Diese Aufteilung entspricht der politischen Struktur des Landes, erschwert aber auch die Aufsicht. Zürich, Thurgau, Basel-Landschaft, Genf, das Wallis und Neuenburg haben jeweils unterschiedliche Zahlen oder Muster bei den Ausnahmen gemeldet. Die politischen Entscheidungsträger stehen nun unter dem Druck, die Bewilligungskriterien, Altbestände und den Informationsaustausch zu prüfen und zugleich die rechtmässigen Aktivitäten von Sammlern und Sportschützen zu ermöglichen.
Politiker erwägen strengere Kontrollen
Schweizer Politiker sind uneins darüber, ob die Schiesserei in Aarau eine weitere Verschärfung des Waffenrechts rechtfertigt. Einige Parlamentarier fordern strengere Kontrollen beim Kauf und Besitz. Andere lehnen zusätzliche Einschränkungen ab und argumentieren, neue Regeln müssten an den Traditionen des Militärdienstes, des Schiesssports und des privaten Waffenbesitzes gemessen werden.
Die Debatte dürfte sich auf mehrere Punkte konzentrieren, die sich aus den verfügbaren Daten ergeben. Parlament und kantonale Behörden könnten prüfen, welche Voraussetzungen Gesuchsteller als Sammler oder Sportschützen erfüllen müssen, wie oft Gesuche abgelehnt werden und ob Bewilligungen regelmässig überprüft werden sollten. Auch der Umgang mit vor 2019 erworbenen Feuerwaffen könnte erneut zur Diskussion stehen.
Ein nationales Register würde den Behörden eine solidere Grundlage für diese Diskussion bieten. Derzeit gibt es keine genaue nationale Gesamtzahl, da die Schweiz kein zentrales Waffenregister hat und einige Kantone keine vergleichbaren Statistiken führen. Das verhindert eine klare Einschätzung der Gesamtzahl eingeschränkter Gewehre im Umlauf und erschwert es, regionale Ausreisser zu erkennen.
Jede gesetzliche Reaktion muss auch die laufenden Ermittlungen berücksichtigen. Die Polizei hat kein Motiv bekannt gegeben, und der Tatverdächtige war nicht vorbestraft. Diese Tatsachen beantworten die Frage nach Zugangskontrollen nicht. Sie zeigen jedoch, weshalb die Politik Erkenntnisse aus dem Fall Aarau berücksichtigen muss, statt sich allein auf die rechtliche Kategorie der Waffe oder die persönliche Vorgeschichte des Tatverdächtigen zu stützen.
Die Schweiz steht vor einer Bewährungsprobe bei der Rückverfolgbarkeit
Die nächste Bewährungsprobe wird sein, ob die Schweiz den Zugang zu Waffen ebenso präzise erfassen kann, wie sie ihn reguliert. Die Ermittlungen in Aarau werden die Besitzgeschichte der Waffe, den rechtlichen Status des Tatverdächtigen und die Umstände klären, die es ihm ermöglichten, ein Sturmgewehr und eine Pistole zu einer öffentlichen Veranstaltung mitzubringen. Diese Erkenntnisse könnten den politischen Zeitplan beeinflussen.
Die Behörden müssen zudem zwei Realitäten miteinander in Einklang bringen. In der Schweiz kommt es selten zu Schiessereien mit vielen Opfern, und das Land hat eine ausgeprägte Kultur des rechtmässigen Waffenbesitzes. Gleichzeitig zeigen die kantonalen Zahlen, dass die Ausnahmen nach den Einschränkungen von 2019 häufig genutzt werden. Die knapp 20'000 Verkäufe mit Sonderbewilligungen in Zürich und die nationale Schätzung von Zehntausenden Waffen machen das Bewilligungssystem zu einem zentralen Thema jeder ernsthaften Überprüfung.
Zu den unmittelbar möglichen politischen Massnahmen gehören eine Vereinheitlichung der kantonalen Berichterstattung, die Schaffung eines nationalen Inventars, die Überprüfung von Altbeständen und eine Präzisierung der Bedingungen für Ausnahmen zugunsten von Sammlern und Sportschützen. Jede dieser Optionen hätte administrative und politische Kosten. Sammler, Schiessvereine und waffenrechtliche Interessengruppen dürften klare Kriterien und den Schutz des rechtmässigen Waffenbesitzes fordern.
Für Menschen, die Konzerte und öffentliche Veranstaltungen besuchen, wird die Frage anhand der Ermittlungsergebnisse und der Fähigkeit der Behörden beurteilt werden, diese zu erklären. Die Debatte in der Schweiz dreht sich nun um die Rückverfolgbarkeit, den Vollzug und die Grenzen einer Ausnahme, die zu einem wichtigen Weg zum Waffenbesitz geworden ist.