LGBTQ-Rechte
Schweizer Regierung unterstützt landesweites Verbot von Konversionstherapien
Die Schweizer Regierung hält eine Bundesgesetzgebung gegen sogenannte Konversionspraktiken für vorzuziehen gegenüber dem derzeitigen Flickenteppich kantonaler Regelungen. Sie hat Praktiken verurteilt, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung zu ändern, und vor damit verbundenen Risiken wie psychischer Belastung, Angstzuständen und Depressionen gewarnt.

Der Bundesrat hat den Weg für ein landesweites Verbot von Konversionspraktiken geöffnet und argumentiert, die Schweiz brauche eine einheitliche rechtliche Antwort. In einem am 2. September 2026 veröffentlichten Bericht erklärte die Regierung, eine Bundesgesetzgebung sei sinnvoll, weil die Kantone derzeit unterschiedlich vorgehen.
Konversionspraktiken zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung einer Person zu ändern. Die Regierung lehnt sie ab und verurteilt sie. Zudem warnt sie, dass die Folgen psychische Belastung, Angstzustände und Depressionen umfassen können. Der Bericht nennt auch mögliche Schäden für das Selbstwertgefühl und soziale Beziehungen.
Die Stellungnahme schafft für sich genommen kein Verbot. Sie signalisiert, dass eine nationale Gesetzgebung geprüft werden sollte, und überträgt den politischen Institutionen der Schweiz die Verantwortung für die nächsten Schritte. Das Parlament müsste den Umfang allfälliger Bundesregeln, die erfassten Handlungen und mögliche Sanktionen festlegen.
Das Thema ist durch eine Mischung aus kantonalen Massnahmen und nationalen Bestimmungen vorangekommen. Diese uneinheitliche Entwicklung hat den Druck erhöht, einen einheitlichen Rahmen zu schaffen. Für Schutzsuchende kann es davon abhängen, wo sie leben, wo eine Praktik stattfindet oder welche Behörde eine Beschwerde entgegennimmt, welches Recht für sie gilt. Die Haltung des Bundesrates bietet Befürworterinnen und Befürwortern eine klare Gelegenheit, sich für einheitliche Schutzmassnahmen einzusetzen.
Kantonale Regeln befeuern den Ruf nach einem einheitlichen Gesetz
Kantonale Regeln bilden derzeit einen Flickenteppich statt eines einheitlichen Schweizer Standards. Im Bericht des Bundesrates heisst es, einige Kantone hätten verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Massnahmen eingeführt, während andere Gesetzesvorlagen auf den Weg gebracht hätten. Bestehende nationale Regelungen erfassen bestimmte Handlungen, doch das derzeitige System stellt kein umfassendes Verbot auf Bundesebene dar.
Diese Aufteilung widerspiegelt die föderale Struktur der Schweiz, in der die Kantone bei Polizei, Gesundheit und Berufsaufsicht wichtige Zuständigkeiten behalten. Sie schafft zudem unterschiedliche rechtliche Wege, um gegen Konversionspraktiken vorzugehen. Ein Kanton kann auf Verwaltungsmassnahmen zurückgreifen, strafrechtliche Massnahmen ergreifen oder eine neue Regelung beraten, während ein anderer Kanton seine Position möglicherweise noch prüft.
Zürich hat bereits Schritte in Richtung eines Verbots unternommen und ist damit ein sichtbarer Teil der nationalen Debatte. Die dortigen Erfahrungen könnten den Gesetzgebern helfen, einzuschätzen, wie ein Verbot in der Praxis funktionieren könnte. Der Bericht des Bundesrates enthält keinen vollständigen Vergleich der kantonalen Massnahmen, und die Quelle nennt nicht alle beteiligten Kantone.
Ein Bundesgesetz könnte landesweit gemeinsame Definitionen, Vollzugsstandards und Schutzmassnahmen festlegen. In der politischen Debatte wird entschieden, ob diese Regeln die kantonalen Zuständigkeiten ergänzen oder Teile des bestehenden Systems ersetzen.
Begrenzte Datenlage verschleiert das Ausmass
Die Schweiz kann derzeit noch nicht sagen, wie verbreitet Konversionspraktiken sind. Der Bericht des Bundesrates hält fest, dass die begrenzte Datenlage eine präzise nationale Schätzung verhindert. Damit fehlt den politischen Entscheidungsträgern eine verlässliche Zahl der betroffenen Personen und gemeldeten Fälle sowie der Orte, an denen diese Praktiken stattfinden.
Das Fehlen einer Zahl ändert nichts an der erklärten Sorge der Regierung über die Schäden. Je nach Umständen können Konversionspraktiken psychische Belastung, Angstzustände und Depressionen hervorrufen. Der Bericht warnt zudem, dass sie das Selbstwertgefühl und soziale Beziehungen beeinträchtigen können. Diese Risiken stehen im Zentrum der Ablehnung von Praktiken, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung zu verändern.
Der Bericht nennt keine nationale Erhebung, legt keine Gesamtzahl von Fällen vor und schlüsselt die verfügbaren Informationen nicht nach Kantonen auf. Daher kann er weder die Verbreitung feststellen noch Regionen vergleichen. Eine künftige Gesetzgebung muss dieses Evidenzproblem mit klareren Meldepflichten, einheitlichen Definitionen und einer verlässlichen Überwachung angehen.
Bessere Daten könnten den Behörden dabei helfen, zu verstehen, wo Betroffene Unterstützung suchen und welche Institutionen mit Beschwerden konfrontiert sein könnten. Sie könnten auch aufzeigen, ob kantonale Massnahmen angewendet werden und ob Betroffene bei der Meldung von Handlungen auf Hindernisse stossen. Vorerst hat die Regierung die Risiken dargelegt und zugleich eingeräumt, dass der Schweiz ein präzises Bild davon fehlt, wie weit diese Praktiken verbreitet sind.
Ein Bundesverbot kommt in die Gesetzesdebatte
Die Haltung des Bundesrates leitet eine Gesetzesdebatte ein, statt sie zu beenden. Ein Bundesverbot müsste mit der Aufgabenteilung in der Schweiz vereinbar sein und klären, wie nationale Regeln mit der kantonalen Verwaltung und dem Strafrecht zusammenspielen. Das Parlament müsste zudem entscheiden, welche Praktiken unter das Gesetz fallen und wie die Behörden sie untersuchen und sanktionieren sollen.
Der Bericht der Regierung gibt eine politische Richtung vor, enthält aber weder einen Gesetzesentwurf noch einen Zeitplan. Auch beziffert er nicht, wie viele Personen betroffen sind. Diese Einschränkungen lassen für den Gesetzgeber, die kantonalen Behörden und die zivilgesellschaftlichen Gruppen, die das Thema in die Öffentlichkeit gebracht haben, noch erhebliche Arbeit offen.
Ein nationaler Rahmen könnte es erleichtern, die Schutzbestimmungen in der ganzen Schweiz zu verstehen. Er könnte Betroffenen und Fachpersonen eine gemeinsame Orientierung bieten, unabhängig davon, ob sie in Zürich, Genf, im Tessin oder in einem anderen Kanton leben. Die genaue Wirkung hinge vom Wortlaut ab, den das Parlament beschliesst, und von den für den Vollzug verfügbaren Ressourcen.
In der nächsten Phase wird sich zeigen, ob aus der grundsätzlichen Verurteilung durch die Regierung ein durchsetzbares Gesetz wird. In der Schweiz bestehen bereits kantonale Massnahmen und Vorschläge. Der Bundesrat hat nun erklärt, dass ein Vorgehen auf Bundesebene weiterverfolgt werden sollte, und damit Konversionspraktiken auf die nationale Gesetzgebungsagenda gesetzt.