Gerichte
Schweizer Gericht bestätigt Bürgerrechtsentzug in Terrorismusfall
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entzug des Schweizer Bürgerrechts eines Mannes bestätigt, der in Frankreich wegen der Planung von Terroranschlägen und der Unterstützung des Islamischen Staats verurteilt wurde. Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden und ist damit ein wichtiger Test für das Bürgerrecht und die Befugnisse der nationalen Sicherheitsbehörden.

Ein Schweizer Gericht hat den Entzug des Bürgerrechts eines Mannes bestätigt, der wegen der Vorbereitung von Terroranschlägen in Frankreich verurteilt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte einen Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) gegen den ehemaligen Schweizer Bürger, der dem Islamischen Staat die Treue bekundet und Anschläge in Frankreich, darunter in Nizza, geplant hatte.
Das am Montag veröffentlichte und am 25. August 2026 gemeldete Urteil verleiht den Befugnissen der Regierung im Bereich des Bürgerrechts gerichtliche Rückendeckung. Der Fall kann noch ans Bundesgericht, die höchste gerichtliche Instanz der Schweiz, weitergezogen werden. Diese mögliche Beschwerde bedeutet, dass der Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen ist. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts markiert jedoch einen wichtigen Schritt in einem Fall, bei dem es um die Grenzen des Bürgerrechts und die Reaktion des Staates auf Terrorismus geht.
Der Mann wurde in Bosnien und Herzegowina geboren und wurde 2000 Schweizer. Viele Jahre lebte er in Yverdon-les-Bains im Kanton Waadt. Die französische Staatsanwaltschaft erwirkte gegen ihn eine bedeutende Verurteilung, bevor die Schweizer Migrationsbehörden tätig wurden. Sein Fall stellt nun Entscheide eines französischen Strafgerichts ins Zentrum eines Schweizer Bürgerrechtsstreits.
Französische Verurteilung führt zu Schweizer Massnahme
Ein französisches Gericht verurteilte den Mann im Januar 2021 zu 15 Jahren Gefängnis. Das Pariser Schwurgericht befand ihn für schuldig, den Islamischen Staat unterstützt und Anschläge auf französischem Boden geplant zu haben. In der Quelle wird Nizza als einer der Orte genannt, die mit diesen Plänen in Verbindung stehen.
Die Verurteilung bildete die Tatsachengrundlage für das spätere Schweizer Verwaltungsverfahren. Im Mai 2021 entzog das SEM ihm das Schweizer Bürgerrecht. Zur Begründung führte es an, die im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten begangenen schweren Straftaten hätten den Interessen der Schweiz geschadet und den Ruf des Landes beeinträchtigt.
Der Schweizer Entscheid fiel nur wenige Monate nach dem französischen Urteil. Im Rahmen des Bürgerrechtsverfahrens verhängten die Behörden in der Schweiz keine neue strafrechtliche Sanktion. Sie ergriffen vielmehr eine verwaltungsrechtliche Massnahme, die an das in Frankreich festgestellte Verhalten und an die Einschätzung der Regierung zu den Folgen für die Schweiz anknüpfte.
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Begründung nun anerkannt. Sein Urteil bestätigt, dass eine ausländische Verurteilung wegen Terrorismus in einem Schweizer Bürgerrechtsverfahren eine entscheidende Rolle spielen kann. Der schriftliche Entscheid des Gerichts und ein allfälliges späteres Urteil des Bundesgerichts werden bestimmen, wie weit sich die Behörden in künftigen Fällen auf solche Verurteilungen stützen können.
Bürgerrechte treffen auf Sicherheitsbefugnisse
Der Fall stellt die Frage, wie die Schweiz Bürgerrechte und nationale Sicherheit gegeneinander abwägt. Das SEM erklärte, das Verhalten des Mannes habe den Interessen der Schweiz und dem Ruf des Landes geschadet. Diese Gründe gehen über die strafrechtliche Verurteilung selbst hinaus. Mit seiner Bestätigung verleiht das Bundesverwaltungsgericht diesen Erwägungen in diesem Fall rechtliches Gewicht.
Das Schweizer Bürgerrecht ist ein geschützter Rechtsstatus, und sein Entzug hat Folgen, die über die Migrationskontrolle hinausgehen. Er kann das Recht einer Person auf Rückkehr, den Zugang zu Schweizer Dokumenten und die formelle Beziehung zu dem Land betreffen, in dem sie zuvor gelebt hat. Aus der verfügbaren Quelle geht nicht hervor, wo der Mann derzeit seine Strafe verbüsst oder welche Staatsangehörigkeit er nach dem Schweizer Entscheid noch besitzt.
Das Urteil steht zudem im Zusammenhang mit einer breiteren Schweizer Debatte über Bürgerinnen und Bürger mit Verbindungen zum Islamischen Staat. Swissinfo berichtete zuvor über den ersten Entzug des Bürgerrechts bei einer Person mit doppelter Staatsangehörigkeit im Jahr 2019. In früheren Beiträgen wurde zudem untersucht, ob Personen, die für den Islamischen Staat in den Kampf gezogen waren, ihren Schweizer Pass verlieren könnten.
Diese früheren Fälle bilden den politischen Hintergrund. Das jüngste Urteil ergänzt die bisherige Rechtsprechung um einen ausführlichen Gerichtsentscheid und könnte beeinflussen, wie das SEM künftig mit Fällen von Verurteilungen wegen Terrorismus im Ausland umgeht.
Bundesgericht könnte endgültige Grenzen festlegen
Der nächste Entscheid könnte vom Bundesgericht kommen. Gemäss der Quelle kann der ehemalige Schweizer Bürger das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts anfechten. Bis dieses Verfahren abgeschlossen ist, bleibt der Fall nach Schweizer Recht offen, auch wenn das Verwaltungsgericht die Massnahme des SEM bestätigt hat.
Eine Beschwerde ans Bundesgericht würde der höchsten Schweizer Instanz Gelegenheit geben, die bei der Aberkennung angewandten rechtlichen Standards zu prüfen. Sie könnte klären, wie die Behörden eine im Ausland ausgesprochene Verurteilung, die Schwere terroristischer Aktivitäten und den Vorwurf gewichten sollen, eine Person habe den Interessen oder dem Ruf der Schweiz geschadet.
Der Fall ist auch für Kantone wie den Waadt relevant, in dem der Mann viele Jahre lebte, sowie für die nationalen Institutionen, die für Bürgerrecht und Migration zuständig sind. Ein künftiger Entscheid wird von Behörden, Anwältinnen und Anwälten sowie von Gemeinschaften, die von Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung betroffen sind, aufmerksam verfolgt werden.
Der bisher bekannte zeitliche Ablauf ist klar: Erteilung des Bürgerrechts 2000, eine 15-jährige Haftstrafe in Frankreich im Jahr 2021, der Entzugsentscheid des SEM im Mai 2021 und dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2026. Eine mögliche Beschwerde wird darüber entscheiden, ob diese Abfolge zu einem endgültigen Präzedenzfall wird.