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Swiss Observer

Schweizer Kirchen veröffentlichen ethische Leitlinien für künstliche Intelligenz

Fünf christliche Kirchen und Organisationen aus der Schweiz haben zehn ethische Leitlinien zum Umgang mit künstlicher Intelligenz veröffentlicht. Im Zentrum ihrer Grundsätze stehen die Menschenwürde, das Wohlergehen und die gesellschaftlichen Folgen von KI.

Schweizer Kirchen veröffentlichen ethische Leitlinien für künstliche Intelligenz
AISWI swissinfo.ch

Fünf christliche Institutionen aus der Schweiz haben einen gemeinsamen Rahmen für eine der sich am schnellsten entwickelnden Technologien geschaffen. Am 12. Oktober 2026 veröffentlichten sie unter dem Titel «Menschlichkeit im digitalen Zeitalter» 10 ethische Leitlinien für künstliche Intelligenz. Die Grundsätze fordern Kirchen, Gemeinden und angeschlossene Organisationen auf, KI danach zu beurteilen, wie sie sich auf das menschliche Wohlergehen auswirkt.

Die Unterzeichnenden vereinen Institutionen, die nur selten gemeinsam Orientierung zu Technologiefragen geben: die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz, die Schweizer Bischofskonferenz, Freikirchen.ch, die Christkatholische Kirche der Schweiz und die Schweizerische Evangelische Allianz. Ihre Erklärung verbindet ein christliches Verständnis des Menschen mit praktischen Entscheidungen über KI-Anwendungen.

Damit richtet sich das Dokument direkt an Institutionen. Kirchen nutzen zunehmend digitale Systeme für Kommunikation, Verwaltung, Bildung und Seelsorge, während KI verändert, wie Menschen lernen, arbeiten und miteinander umgehen. Die Leitlinien bieten eine Grundlage für die Entscheidung, wann diese Werkzeuge solche Tätigkeiten unterstützen und wann sie Vertrauen oder menschliches Urteilsvermögen zu untergraben drohen.

Rita Famos, Präsidentin der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz, begrüsste das gemeinsame Vorgehen. Sie sagte, die Bereitschaft der fünf Organisationen, gemeinsam Stellung zu beziehen, sei ermutigend. Damit stünden breite Kreise des Schweizer Christentums hinter den Grundsätzen.

Das menschliche Wohlergehen vor technische Möglichkeiten stellen

Die Leitlinien stellen das menschliche Wohlergehen über die technischen Möglichkeiten. Die Kirchen sagen, KI solle danach beurteilt werden, ob sie den Menschen nützt, und nicht allein deshalb eingesetzt werden, weil ein Werkzeug verfügbar ist. Damit erhalten Würde und gesellschaftliche Folgen bei Entscheidungen über automatisierte Systeme ebenso viel Gewicht wie Effizienz.

Die gemeinsame Erklärung verbindet die christliche Sicht auf den Menschen mit den konkreten Herausforderungen durch KI. Sie anerkennt, dass solche Systeme alltägliche Beziehungen und Institutionen beeinflussen, von der Verbreitung von Informationen bis zur Kommunikation von Organisationen mit der Öffentlichkeit. Das Dokument handelt deshalb von mehr als der Beschaffung von Software. Es befasst sich mit den Standards, die Entscheidungen von kirchlichen Stellen, Gemeinden und christlichen Organisationen prägen sollen.

Ein Grundsatz lautet: «Wahrheit erfordert Prüfung und Transparenz.» Diese Formulierung verweist auf eine praktische Pflicht: Menschen sollen von KI erzeugte Inhalte prüfen und deren Einsatz offenlegen, wo dies wichtig ist. Die Quelle enthält keine detaillierte Checkliste für jede Anwendung. Sie macht aber deutlich, dass ungeprüfte Ergebnisse nicht automatisch die Autorität einer Person oder Institution beanspruchen können.

Für religiöse Organisationen in der Schweiz schafft dieser Schwerpunkt auch eine gemeinsame Sprache über Sprach-, Konfessions- und Organisationsgrenzen hinweg. Der Rahmen ersetzt weder technische Schutzmassnahmen noch staatliche Regulierung. Er ergänzt sie um eine ethische Prüfung für Institutionen, die entscheiden, wie KI in ihre Arbeit einfliessen soll.

Theologie mit alltäglichen KI-Entscheidungen verbinden

Charles Morerod sagt, das Dokument solle Theologie mit dem Alltag verbinden. Als Präsident der Schweizer Bischofskonferenz beschrieb Morerod die Leitlinien als Möglichkeit, theologische Fragen mit dem praktischen Einsatz von KI-Anwendungen in Verbindung zu bringen.

Diese Verbindung ist wichtig, weil Kirchen Entscheidungen treffen müssen, die sich nicht allein anhand von Leistungskennzahlen fällen lassen. Ein KI-System kann rasch eine Nachricht entwerfen, Informationen ordnen oder Routinefragen beantworten. Sein Einsatz kann jedoch auch den Datenschutz, die Rechenschaftspflicht und die Beziehung zwischen einer Institution und den Menschen, denen sie dient, beeinflussen. Der Rahmen der Kirchen fordert die Verantwortlichen auf, neben den technischen Vorteilen auch die Folgen für die Menschen zu berücksichtigen.

Die Leitlinien gelten für die fünf Unterzeichnenden und ihre weiteren Netzwerke, darunter kirchliche Institutionen, Gemeinden und Organisationen. Die Quelle nennt weder einzelne Anwendungen noch einen Zeitplan für die Umsetzung. Ihr unmittelbarer Beitrag ist ein gemeinsamer Satz von Grundsätzen, der solche Entscheidungen beeinflussen kann, während KI an Schweizer Arbeitsplätzen und im öffentlichen Leben immer verbreiteter wird.

Der Ansatz verknüpft theologische Reflexion auch mit konkreter Verantwortung. Für Morerod geht es um die Frage, wie Institutionen neue Systeme nutzen können, ohne die Menschen aus dem Blick zu verlieren, die auf ihr Urteilsvermögen, ihre Fürsorge und ihre Kommunikation angewiesen sind.

Inklusion zum Massstab für Fortschritt machen

Frank Bangerter stellt Inklusion ins Zentrum der Technologieagenda der Kirchen. Der Bischof der Christkatholischen Kirche der Schweiz warnte davor, dass KI vor allem die Stellung von Menschen stärken könnte, die bereits Macht besitzen.

«Technologischer Fortschritt ist nur dann gut, wenn er allen dient», sagte Bangerter. Seine Aussage verleiht den Leitlinien eine gesellschaftliche Dimension, die über die kirchliche Verwaltung hinausgeht. Sie weist auf die Möglichkeit hin, dass der Zugang zu fortschrittlichen Werkzeugen, die Kontrolle über Daten und der Einfluss auf automatisierte Entscheidungen bei mächtigen Institutionen oder Gruppen konzentriert werden könnten.

Die gemeinsamen Grundsätze lenken den Blick deshalb auf Menschen, die sonst möglicherweise zurückgelassen würden. Die Quelle nennt nicht, an welche Gruppen die Kirchen dabei denken, und schlägt auch kein eigenes Schweizer Politikprogramm vor. Sie erklärt den gleichmässigen Nutzen jedoch ausdrücklich zu einem Massstab für technologischen Fortschritt. Dieser Standard kann beeinflussen, wie kirchliche Organisationen KI-Dienste beurteilen, über deren Einsatz informieren und die davon betroffenen Menschen berücksichtigen.

Die Botschaft spiegelt auch die Vielfalt des christlichen Lebens in der Schweiz wider. Reformierte, katholische, christkatholische und evangelische Organisationen haben dieselbe breit angelegte Erklärung unterzeichnet. Damit erhält der Aufruf zu inklusiver Technologie eine gemeinsame institutionelle Plattform. Als Nächstes gilt es, diesen Grundsatz in Entscheidungen über Budgets, Schulungen, Aufsicht und Zugang umzusetzen.

Gemeinsame Grundsätze in sichtbare Praxis umsetzen

Die Schweizer Initiative kommt inmitten verstärkter internationaler Bemühungen um Schutzvorkehrungen für KI. Im Mai 2026 rief Papst Leo XIV. in seiner ersten Enzyklika «Magnifica Humanitas», einem Dokument von mehr als 100 Seiten, zu strengen internationalen Leitlinien auf. Er warnte vor Risiken für das menschliche Zusammenleben, erkannte aber zugleich mögliche Vorteile der Technologie an.

Die Erklärung der Schweizer Kirchen ordnet diese weltweite Debatte in einen nationalen und institutionellen Rahmen ein. Die fünf Organisationen legen kein technisches Regulierungspaket vor, sondern Grundsätze für ihre eigenen Gemeinschaften und für die Entscheidungen kirchlicher Gremien. Der Schwerpunkt auf Würde, Wohlergehen, Prüfung, Transparenz und gesellschaftlichen Folgen gibt lokalen Organisationen einen Rahmen, um KI in einer ihren Mitgliedern vertrauten Sprache zu diskutieren.

Am wichtigsten wird das Dokument bei der Umsetzung sein. Gemeinden und kirchliche Stellen müssen entscheiden, wie offen sie KI-generierte Inhalte kennzeichnen, wer deren Ergebnisse prüft und wie sie die menschliche Verantwortung schützen. Diese Fragen betreffen nicht nur religiöse Organisationen: Auch Schulen, gemeinnützige Organisationen, Arbeitgebende und öffentliche Institutionen in der ganzen Schweiz setzen ähnliche Werkzeuge ein.

Die Erklärung vom Oktober schafft eine gemeinsame Ausgangsbasis. Wie stark sie wirkt, hängt davon ab, ob die fünf Unterzeichnenden die 10 Grundsätze in Schulungen, interne Regeln und sichtbare Praktiken überführen, die von den Menschen beurteilt werden können.