Justiz
Sperisen zieht wegen Menschenrechten erneut gegen die Schweiz vor den Europäischen Gerichtshof
Der ehemalige guatemaltekische Polizeichef Erwin Sperisen ist erneut vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Er macht geltend, dass das langwierige Strafverfahren gegen ihn in der Schweiz sein Recht auf ein Verfahren innerhalb angemessener Frist verletze.

Mehr als 14 Jahre Strafverfahren haben Erwin Sperisen zurück nach Strassburg geführt. Der ehemalige guatemaltekische Polizeichef hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erneut eine Beschwerde gegen die Schweiz eingereicht. Er macht geltend, dass die Dauer des Verfahrens sein Recht auf ein Verfahren innerhalb angemessener Frist verletze.
Die Beschwerde richtet sich gegen die anhaltende Verzögerung nach Sperisens jüngster Verurteilung in Genf. Die kantonalen Gerichte verurteilten ihn im September 2024 zu 14 Jahren Haft, weil er am Mord an sieben Gefangenen in Guatemala beteiligt gewesen sei. Seine Beschwerde liegt nach Angaben seiner Anwälte seit mehr als 20 Monaten beim Schweizerischen Bundesgericht.
Der Fall rückt den Umgang der Schweiz mit einem komplexen internationalen Strafverfahren erneut ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Sperisen, ein Doppelbürger der Schweiz und Guatemalas, suchte 2007 mit seiner Familie in der Schweiz Zuflucht. Die Genfer Behörden nahmen ihn 2012 fest. Damit begann ein Verfahren, das inzwischen vier Prozesse umfasst.
Seine jüngste Beschwerde in Strassburg folgt auf einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Schweiz aus dem Jahr 2023. Laut seinem Anwalt stellte der Gerichtshof darin eine Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren fest. Die neue Beschwerde betrifft die Dauer des Verfahrens, während die innerstaatliche Beschwerde weiterhin hängig ist.
Vier Prozesse halten den Genfer Fall am Leben
Genf hat Sperisen nach vier Prozessen verurteilt, wobei jeder Prozess den Fall erneut vor die Schweizer Gerichte brachte. Im Verfahren geht es um den Tod von sieben Gefangenen in einem guatemaltekischen Gefängnis und Sperisens mutmassliche Rolle als Komplize. Die Genfer Gerichte verhängten die jüngste 14-jährige Haftstrafe, als er 56 Jahre alt war.
Sperisens Verteidigung hat das Urteil mit ungewöhnlich deutlichen Worten angegriffen und als «Machtmissbrauch» bezeichnet. Seine Anwälte verweisen auf den Umgang mit den anderen Angeklagten im selben Fall. Sie sagen, alle Mitangeklagten Sperisens seien entweder freigesprochen worden oder ihre Fälle seien von Gerichten im Ausland eingestellt worden.
Ein Beispiel ist Javier Figueroa, ein ehemaliger Untergebener Sperisens. Ein österreichisches Gericht sprach Figueroa nach Angaben der Verteidigung vor 13 Jahren frei. Genf verurteilte Sperisen dennoch als «Komplizen einer freigesprochenen Person». Seine Anwälte führen dies als Beleg für ein widersprüchliches Ergebnis an.
Diese Vergleiche sind Teil der umfassenderen Anfechtung des Schweizer Verfahrens durch die Verteidigung. Sie entscheiden weder über die Beschwerde beim Bundesgericht noch über jene in Strassburg, zeigen aber, weshalb der Fall in verschiedenen Ländern weiterhin Rechtsstreitigkeiten auslöst. Für die Schweiz stellt sich unmittelbar die Frage, ob das höchste Gericht die innerstaatliche Beschwerde entscheidet, bevor der Europäische Gerichtshof die Verzögerungsrüge prüft.
Verteidigung greift Genfer Richter an
Sperisens Verteidigung hat ihre Anfechtung vom Urteil auf das Verhalten der Genfer Justiz ausgeweitet. Im Juni 2025 reichte er bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Genf eine Strafanzeige gegen mehrere Genfer Richterinnen und Richter ein. Seine Anwälte werfen ihnen Amtsmissbrauch und Verleumdung vor.
Die Verteidigung sagt, die Richterinnen und Richter hätten Sperisens Unschuldsvermutung absichtlich verletzt und Anweisungen des Bundesgerichts missachtet. Sie hat zudem beantragt, eine Sonderstaatsanwältin oder einen Sonderstaatsanwalt ausserhalb Genfs einzusetzen, und begründet dies mit einer «offenkundigen Voreingenommenheit». Ehemalige Mitangeklagte, die laut Verteidigung alle freigesprochen wurden, haben weitere Anzeigen gegen Mitglieder der Genfer Justiz eingereicht.
Diese Vorwürfe stammen von Sperisen und seinen Anwälten. Die Quelle berichtet weder über einen endgültigen Entscheid zu den Anzeigen noch über das Gesuch um eine externe Staatsanwaltschaft. Auch über die Beschwerde gegen die Verurteilung von 2024 hat das Bundesgericht noch nicht entschieden.
Die verschiedenen Verfahrensebenen sind von Bedeutung. Die innerstaatlichen Gerichte müssen sich mit der Verurteilung befassen, während Schweizer Behörden möglicherweise auf Beschwerden über das Verhalten der Justiz reagieren müssen. Auf internationaler Ebene wird Strassburg die gegen die Schweiz erhobenen menschenrechtlichen Vorwürfe prüfen. Jedes Verfahren folgt eigenen Regeln und verlängert damit einen Fall, der bereits seit mehr als 14 Jahren läuft.
Bundesgericht und Strassburg stehen vor den nächsten Prüfungen
Der nächste Entscheid des Bundesgerichts wird die Schweizer Phase eines Falls prägen, der Europa bereits zweimal erreicht hat. Sperisens Beschwerde gegen die Genfer Verurteilung vom September 2024 ist nach Angaben seiner Anwälte seit mehr als 20 Monaten hängig. Solange das Gericht nicht entscheidet, bleibt das innerstaatliche Verfahren offen.
Die Beschwerde in Strassburg bringt eine weitere menschenrechtliche Frage auf, zu der die Schweiz Stellung nehmen muss. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat laut Sperisens Anwalt 2023 bereits gegen die Schweiz entschieden und dabei das Recht auf ein faires Verfahren behandelt. In seiner jüngsten Beschwerde ersucht Sperisen den Gerichtshof zu prüfen, ob auch die Gesamtdauer des Verfahrens gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen hat.
Sperisen lebt in der Schweiz, seit er 2007 mit seiner Familie hier Zuflucht gesucht hat. Seine Strafverfolgung verbindet Genf mit Verbrechen aus Guatemalas gewalttätiger Vergangenheit und wirft zugleich Fragen dazu auf, wie Schweizer Gerichte Beweise, Angeklagte und Rechtsmittel in Fällen mit internationalem Bezug behandeln.
Die endgültigen Entscheide könnten in getrennten Verfahren ergehen. Das Bundesgericht kann das Genfer Urteil bestätigen, aufheben oder sich anderweitig damit befassen. Strassburg kann entscheiden, ob die Dauer des Verfahrens Sperisens Rechte verletzt hat. Der Fall hält für Schweizer Institutionen die Standards eines fairen Verfahrens, der richterlichen Unparteilichkeit und der Verfahrenseffizienz im öffentlichen Blickfeld.