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Swiss Observer

Schweizer Ständerat unterstützt strengere Kapitalvorschriften für UBS

Der Schweizer Ständerat hat eine strenge neue Kapitalanforderung unterstützt, wonach UBS 90 % ihrer ausländischen Beteiligungen mit hartem Kernkapital (CET1) finanzieren müsste. Damit verschärft sich die Debatte über die Too-big-to-fail-Schutzmassnahmen des Landes und die Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors.

Schweizer Ständerat unterstützt strengere Kapitalvorschriften für UBS
AISWI swissinfo.ch

Der Ständerat stimmte mit 29 zu 16 Stimmen für eine Eigenkapitalanforderung von 90 %, womit UBS ins Zentrum der erneuten Schweizer Too-big-to-fail-Debatte rückt. Der Ständerat hiess Vorschriften gut, die die grösste Bank des Landes verpflichten würden, 90 % ihrer ausländischen Beteiligungen mit hartem Kernkapital (CET1) zu finanzieren, der qualitativ hochwertigsten Form von Bankkapital.

Die Abstimmung fand am Mittwoch, dem 23. September 2026, statt, während das Parlament Reformen berät, die nach dem Zusammenbruch der Credit Suisse im Jahr 2023 und ihrer Übernahme durch UBS ausgearbeitet wurden. Diese Reformen sollen die Schweiz besser schützen, falls eine systemrelevante Bank erneut in Schwierigkeiten gerät.

Der Entscheid des Ständerats schafft noch keine verbindliche Vorschrift. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat, wo die Mitglieder das Paket prüfen, bevor das Parlament endgültig entscheidet. Dieser Entscheid könnte frühestens Ende 2026 fallen, wahrscheinlicher jedoch 2027.

Die Massnahme hat Folgen, die über die Bilanz von UBS hinausgehen. Sie erhöht das verlustabsorbierende Kapital, das die Bank für ihre internationalen Geschäfte halten müsste, und verschärft zugleich die Debatte darüber, wie viel Schutz die Schweiz benötigt und welche Kosten ihre führende globale Bank tragen kann.

Parlamentarier lehnen Kompromiss ab und wählen strengere Linie

Der Ständerat lehnte einen Kompromiss von 50 % ab und ging nicht so weit wie die Forderung nach 100 %. UBS und wichtige Wirtschaftsverbände hatten den Kompromissvorschlag unterstützt. Danach hätte die Bank mindestens die Hälfte ihrer ausländischen Beteiligungen mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen müssen. Für den verbleibenden Anteil bis zu 50 % wären zudem Additional-Tier-1-Anleihen zugelassen worden.

Dieser Ansatz scheiterte. Stattdessen unterstützten die Ständerätinnen und Ständeräte den anspruchsvolleren Schwellenwert von 90 %, den eine bedeutende Minderheit vorgeschlagen hatte. Der Bundesrat und eine weitere Minderheit im Ständerat hatten eine noch strengere Linie gefordert: Die ausländischen Beteiligungen sollten vollständig mit hartem Eigenkapital unterlegt werden. Auch diesen Vorschlag lehnte die Kammer ab.

Die drei Zahlen zeigen die politische Bandbreite, mit der sich der Bankensektor nun konfrontiert sieht. Die 50-%-Option hätte UBS mehr Flexibilität bei der Zusammensetzung ihres Kapitals gelassen. Die 90-%-Option gewichtet das ordentliche Eigenkapital der Aktionärinnen und Aktionäre deutlich stärker. Der 100-%-Vorschlag hätte die im Rahmen der Debatte beschriebene Höchstgrenze für die Unterlegung mit hartem Eigenkapital festgelegt.

Hartes Kernkapital (CET1) besteht hauptsächlich aus Eigenkapital der Aktionärinnen und Aktionäre sowie einbehaltenen Gewinnen. Die Aufsichtsbehörden schätzen es, weil es Verluste direkt auffangen kann. Auch Additional-Tier-1-Instrumente können Verluste absorbieren, nehmen in der Kapitalstruktur jedoch einen anderen Platz ein und können für Anlegerinnen und Anleger unterschiedliche Bedingungen haben.

UBS warnt, Vorschriften könnten ihre globale Wettbewerbsposition schwächen

UBS sagt, der Schwellenwert von 90 % würde ihrer Wettbewerbsfähigkeit schaden. Die Bank sprach sich in den Tagen vor der Abstimmung öffentlich gegen den Antrag aus und argumentierte, der Vorschlag des Ständerats gehe über einen praktikablen Kompromiss hinaus. Wichtige Wirtschaftsverbände schlossen sich der Opposition an und bevorzugten das 50-%-Modell.

Die Bedenken der Bank betreffen die Kosten und die Struktur der Unterstützung ihrer internationalen Tochtergesellschaften mit mehr hartem Kernkapital (CET1). Eine höhere Eigenkapitalanforderung kann die Widerstandsfähigkeit stärken, sich aber auch darauf auswirken, wie eine Bank Kapital auf ihre Geschäftsbereiche verteilt, Dienstleistungen bepreist und mit internationalen Konkurrenten im Wettbewerb steht. Das Ausgangsmaterial beziffert die möglichen finanziellen Auswirkungen auf UBS nicht.

Die Position von UBS spiegelt die globale Präsenz der Bank und die wirtschaftliche Abhängigkeit der Schweiz von international tätigen Finanzinstituten wider. Die Debatte ist auch von den politischen Erinnerungen an die Rettung der Credit Suisse geprägt, durch die UBS grösser wurde und die Folgen eines künftigen Scheiterns für den Schweizer Staat und die Wirtschaft schwerwiegender wären.

Die Bank ist daher von zwei Seiten unter Druck geraten. Wirtschaftsverbände betonen die Wettbewerbsfähigkeit, während sich die Befürworter strengerer Vorschriften auf den Schutz vor Verlusten aus dem Auslandsgeschäft konzentrieren. Die Abstimmung im Ständerat zeigt, dass für eine Mehrheit der Kammer derzeit das Argument der Widerstandsfähigkeit schwerer wiegt als der von UBS und ihren Verbündeten bevorzugte Kompromiss.

Der Nationalrat trifft den nächsten Entscheid

Der Nationalrat bestimmt nun die nächste Etappe des Konflikts. Die Vorlage geht vom Ständerat an die grosse Kammer. Dort können die Mitglieder die Anforderung von 90 % gutheissen, sie ändern oder die Diskussion über die Rolle von Additional-Tier-1-Anleihen wieder aufnehmen. Der parlamentarische Prozess bedeutet, dass die Abstimmung im Ständerat ein wichtiger Schritt ist, aber nicht das Ende des Gesetzgebungsverfahrens.

Ein endgültiger Entscheid wird frühestens Ende 2026 erwartet, wahrscheinlicher jedoch 2027. Dieser Zeitplan gibt UBS, Wirtschaftsverbänden, Aufsichtsbehörden und politischen Parteien Zeit, ihre Argumente vorzubringen. Zugleich bleibt die Kapitaldebatte damit an die umfassendere Überprüfung des Schweizer Too-big-to-fail-Rahmens geknüpft.

Für Schweizer Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger geht es praktisch darum, wie die Binnenwirtschaft geschützt werden kann, wenn eine globale Bank über ausländische Einheiten tätig ist. Für UBS stellt sich die Frage, wie viel Kapital diese Geschäfte unterlegen muss und wie sich die Anforderung auf ihr internationales Geschäft auswirkt. Für Anlegerinnen und Anleger könnte das Ergebnis die Erwartungen zu Renditen, Finanzierung und Kapitalplanung der Bank beeinflussen, auch wenn das Ausgangsmaterial keine Prognose zu diesen Auswirkungen enthält.

Die nächsten parlamentarischen Abstimmungen werden darüber entscheiden, ob die Schweiz das 90-%-Modell des Ständerats annimmt, zu einem Kompromiss zurückkehrt oder eine andere Richtung einschlägt. Bis dahin bleibt UBS mit einem Vorschlag konfrontiert, der eine deutlich höhere Unterlegung mit hartem Eigenkapital vorsehen würde als das von der Bank unterstützte Modell.