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Swiss Observer

René Benko nach Signa-Wiederaufnahmeverfahren zu Haftstrafe verurteilt

Der österreichische Immobilienmogul René Benko ist zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Bei einem Wiederaufnahmeverfahren in Innsbruck kam das Gericht zum Schluss, dass er Gläubigern Verluste zufügte, indem er eine Mietvorauszahlung von 360’000 Euro leistete, während sein Signa-Imperium kurz vor der Insolvenz stand.

René Benko nach Signa-Wiederaufnahmeverfahren zu Haftstrafe verurteilt
AISWI swissinfo.ch

Zweieinhalb Jahre Haft stehen nun zwischen René Benko und dem nächsten Kapitel des Signa-Zusammenbruchs. Ein Gericht in Innsbruck verhängte die Strafe, nachdem es bei einem Wiederaufnahmeverfahren zum Schluss gekommen war, dass der österreichische Immobilienmogul Gläubigern Verluste zufügte, indem er eine Mietvorauszahlung von 360’000 Euro für eine Zweitwohnung leistete, während sein Geschäftsimperium auf die Insolvenz zusteuerte.

Das Gericht verkündete sein Urteil am Dienstag, wie aus dem am 23. September 2026 veröffentlichten Bericht hervorgeht. Das Verfahren hat bereits mehrere Etappen durchlaufen. Benko erhielt im Oktober 2025 wegen derselben Vorwürfe eine zweijährige Freiheitsstrafe, doch hob der österreichische Oberste Gerichtshof später einen Freispruch in einem Anklagepunkt auf. Damit wurde der Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen und eine Neubewertung der Strafe angeordnet.

Benko plädierte auf nicht schuldig, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA berichtete. Er machte geltend, er habe zum Zeitpunkt der Zahlung geglaubt, dass die Restrukturierung von Signa erfolgreich sein könne. Auf das Delikt steht eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren, womit das neue Strafmass innerhalb eines breiten gesetzlichen Rahmens liegt.

Das Urteil ergänzt die finanziellen Trümmer, die Signa hinterlassen hat. Die Gruppe war einst ein weitverzweigertes Immobilien- und Einzelhandelsunternehmen mit bedeutenden Verbindungen zu Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Eine Mietvorauszahlung wird zum Fall für die Gläubiger

Im Zentrum des Falls stand eine einzelne Zahlung: 360’000 Euro oder rund 338’000 Franken als Vorauszahlung für ein Zweitwohnsitz in Innsbruck. Die Staatsanwaltschaft warf Benko vor, die Zahlung trotz unmittelbar drohender Insolvenz geleistet und damit die für Gläubiger verfügbaren Mittel geschmälert zu haben, während sich Signas Finanzlage verschlechterte.

Benko sagte dem Gericht, seine Frau habe die Immobilie gewünscht. Die zusätzliche Wohnung sollte es den Kindern ermöglichen, neben der Familienvilla in Igls die Schule zu besuchen und ein «normales Leben» ohne Personal zu führen. Seine Verteidigung hielt daran fest, dass er zum damaligen Zeitpunkt weiterhin mit einer erfolgreichen Restrukturierung von Signa gerechnet habe.

Das Gericht wies diese Darstellung zurück und stellte fest, dass das Geschäft den Gläubigern geschadet habe. Das Urteil betrifft den Umgang mit Geld in einer kritischen Phase von Signa und nicht die gesamte Ereigniskette, die zum Zusammenbruch der Gruppe führte. Benko weist sämtliche Vorwürfe in den weiter gefassten Ermittlungen zurück.

Diese Unterscheidung ist in einem Konkursverfahren mit zahlreichen Unternehmen, Kreditgebern und Investoren von Bedeutung. Eine Zahlung, die für sich genommen persönlich oder begrenzt erscheinen mag, wurde Teil der gerichtlichen Beurteilung, ob Gläubiger benachteiligt wurden, während die Gruppe auf die Insolvenz zusteuerte. Die Verurteilung ist für die Staatsanwaltschaft ein wichtiges Urteil, während weitere Ermittlungen gegen Benko und ehemalige Signa-Managerinnen und -Manager andauern.

Steigende Kosten zerrütten Signas Imperium

Steigende Zinsen und teure Bauvorhaben machten Signas Zusammenbruch zu einer Bilanzkrise für den gesamten Immobiliensektor. Benko baute mit einem Imperium, das Immobilien mit bekannten Einzelhandelsunternehmen verband, ein Milliardenvermögen auf. Die Gruppe expandierte durch risikoreiche Übernahmen, darunter die deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof.

Das Geschäftsmodell geriet unter Druck, als die Zinsen stiegen, die Finanzierung teurer wurde und die Baukosten zunahmen. Signas Insolvenz breitete sich daraufhin über ein Netzwerk von Immobiliengesellschaften und Einzelhandelsunternehmen aus. Benko und weitere Signa-Manager werden laut Swissinfo.ch in mehreren zusätzlichen Fällen weiterhin untersucht.

Das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren erledigt diese Verfahren nicht. Es hält jedoch eine konkrete gerichtliche Feststellung gegen den früheren Gründer der Gruppe fest und steht im Zentrum des umfassenderen Zusammenbruchs. Im Innsbrucker Fall geht es um eine bestimmte Handlung in der Zeit, als Signas Finanzlage prekär geworden war.

Für Gläubiger kann der Zeitpunkt von Zahlungen darüber entscheiden, was in der Konkursmasse verbleibt. Für die Staatsanwaltschaft kann er ausschlaggebend dafür sein, ob eine Transaktion die Grenze zum strafbaren Verhalten überschreitet. Das Strafmass zeigt, dass der Zusammenbruch nicht nur im Rahmen der Konkursabwicklung, sondern auch vor Strafgerichten in ganz Österreich aufgearbeitet wird.

Schweizer Kreditgeber beziffern die Kosten

Die Schweiz bekam Signas Zusammenbruch über Warenhäuser, Kreditgeber und die Finanzaufsicht zu spüren. Die Gruppe war Miteigentümerin der Schweizer Warenhauskette Globus. Das operative Geschäft wurde inzwischen an die thailändische Central Group verkauft und damit von Signas gescheiterter Immobilienstruktur getrennt.

Die Zürcher Julius Bär war eine der grössten Kreditgeberinnen von Signa. Die Bank schrieb Anfang 2024 ihr gesamtes Kreditengagement von 606 Millionen Franken ab. Der Verlust führte zu einer Überprüfung des Risikomanagements der Bank und veranlasste die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma, wegen Versäumnissen im Zusammenhang mit der Signa-Kreditvergabe ein Enforcementverfahren einzuleiten.

Die Folgen für die Schweiz gehen über eine einzelne Abschreibung in der Unternehmenswelt hinaus. Signas Strategie stützte sich auf wertvolle städtische Immobilien und Einzelhandelsmarken, deren Geschicke mit grenzüberschreitenden Kreditmärkten verbunden waren. Als sich die Refinanzierungsbedingungen änderten, waren auch Schweizer Institutionen der Finanzierungsstruktur der Gruppe ausgesetzt, obwohl das Strafverfahren in Österreich verhandelt wurde.

Benkos Strafe fällt somit in einen Schweizer Kontext, der vom Schicksal von Globus, dem von Julius Bär verbuchten Schaden und den anhaltenden Fragen darüber geprägt ist, wie Kreditgeber die Risiken von Signa vor dem Zusammenbruch einschätzten.

Die weiteren Signa-Verfahren sind noch offen

Benko befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft, während die umfassenderen Ermittlungen zu Signa weiterlaufen. Das neue Strafmass folgt auf einen Verfahrensweg, der mit dem Urteil vom Oktober 2025 begann, über den Obersten Gerichtshof führte und für eine erneute Verhandlung sowie eine Neubemessung der Strafe nach Innsbruck zurückkehrte.

Das Urteil klärt die Rechtsfragen rund um die umfassenderen Aktivitäten von Signa nicht abschliessend. Die Ermittler untersuchen Benko und weitere ehemalige Signa-Manager in mehreren Fällen. Benko bestreitet die Vorwürfe. Die Verurteilung wegen der Mietzahlung betrifft eine bestimmte Transaktion und nicht jede umstrittene Entscheidung während der Expansion und des Zusammenbruchs der Gruppe.

Für Österreich ist das Verfahren eine Prüfung, wie das Strafrecht auf den Zusammenbruch eines mächtigen Privatunternehmens in einem komplexen Geflecht von Gesellschaften reagiert. Für die Schweiz bleibt der Fall mit den Kosten für Banken, Investoren und Handelspartner verbunden. Die Abschreibung von 606 Millionen Franken durch Julius Bär und die Übertragung des operativen Geschäfts von Globus zeigen, wie Signas Restrukturierung die Schweizer Geschäftswelt bereits verändert hat.

Weitere Verhandlungen und Ermittlungen werden zeigen, ob das Urteil von Innsbruck eines von mehreren in einer längeren juristischen Aufarbeitung wird oder das wichtigste Strafverfahren im Zusammenhang mit Signas Insolvenz bleibt. Das unmittelbare Ergebnis ist klar: Nach dem Wiederaufnahmeverfahren drohen Benko zweieinhalb Jahre Haft.