organisierte Kriminalität
Bundesanwalt sagt, ’Ndrangheta sei in der Schweiz fest verankert
Der Bundesanwalt der Schweiz hat an der Schlussverhandlung eines ’Ndrangheta-Prozesses erklärt, dass die Mafiaorganisation seit Jahrzehnten im Land verankert sei. Im Zentrum des Falls steht ein 59-jähriger Mann, dem vorgeworfen wird, in der Schweiz als logistischer und finanzieller Kopf der Gruppe agiert zu haben.

Der Bundesanwalt nutzte die Schlussverhandlung vom 2. September 2026, um die ’Ndrangheta als seit Langem in der Schweiz präsent zu beschreiben. Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona sagte er, die Organisation sei seit mehreren Jahrzehnten im Land verankert und reiche bis in dessen soziales, wirtschaftliches und institutionelles Gefüge hinein.
Die Äusserungen verliehen dem Prozess eine Bedeutung, die über die Vorwürfe gegen einen einzelnen Angeklagten hinausgeht. Die Anklage stellte das Verfahren als Bestätigung von Bedenken dar, die seit vielen Jahren hinsichtlich der Präsenz der kalabrischen Mafia in der Schweiz geäussert worden seien. Die ’Ndrangheta ist eine der mächtigsten organisierten Verbrechergruppen Italiens. Aus dem Ausgangsmaterial geht jedoch nicht hervor, dass jede Person oder Institution, die in der Warnung des Bundesanwalts erwähnt wurde, an kriminellen Handlungen beteiligt war.
Im Mittelpunkt des Falls steht ein 59-jähriger Mann, dem vorgeworfen wird, in der Schweiz als logistischer und finanzieller Kopf der Organisation agiert zu haben. Seine mutmassliche Rolle, wie sie die Anklage darlegte, rückt Geld, Koordination und operative Unterstützung ins Zentrum des Verfahrens. Das Gericht muss nun die Beweise und Anklagepunkte prüfen, bevor es ein Urteil fällt. Bis zu einer Verurteilung gilt der Angeklagte als unschuldig.
Im Zentrum des Falls steht ein mutmasslicher Finanzkopf
Laut Anklage dauerte die mutmassliche Tätigkeit des Angeklagten fast 20 Jahre. In seinem Schlussvortrag beschrieb der Bundesanwalt ihn als Beispiel dafür, wie die Präsenz der ’Ndrangheta in der Schweiz Fuss fasste und sich im Lauf der Zeit ausweitete.
Der Bundesanwalt sagte, der Angeklagte habe mehr getan, als beim Aufbau der Organisation zu helfen. Er habe ihr angeblich ermöglicht, während fast zwei Jahrzehnten «üppig» zu gedeihen. Diese Beschreibung deutet auf eine anhaltende Funktion und nicht auf einen kurzen Vorfall hin. Der veröffentlichte Bericht enthält jedoch keine detaillierte Aufschlüsselung der mutmasslichen Transaktionen, Orte oder Beteiligten.
Die Anklage nannte zwei miteinander verbundene Verantwortungsbereiche: Logistik und Finanzen. Für eine kriminelle Organisation können diese Funktionen den Transport, die Kommunikation und den Umgang mit Geldern ermöglichen. Im vorliegenden Fall gibt das verfügbare Ausgangsmaterial jedoch nicht an, auf welche konkreten Handlungen sich die Anklage stützt. Diese Einzelheiten und die Position der Verteidigung werden für die Beurteilung durch das Gericht wichtig sein.
Im Verfahren geht es somit um die Beweise gegen einen Mann, auch wenn der Bundesanwalt diese in einen breiteren Zusammenhang der organisierten Kriminalität in der Schweiz stellt. Das Urteil des Gerichts wird zeigen, welche Vorwürfe, wenn überhaupt, bewiesen wurden.
Warnung reicht über einen Kanton hinaus
Der Bundesanwalt beschrieb die mutmassliche Reichweite der Organisation in drei Bereichen des öffentlichen Lebens in der Schweiz: im sozialen, wirtschaftlichen und institutionellen Bereich. Diese Formulierung verleiht dem Verfahren in Bellinzona eine Bedeutung, die über ein einzelnes mutmassliches Netzwerk oder einen einzelnen Kanton hinausgeht.
Der Ausgangsbericht nennt keine konkreten Unternehmen, Behörden oder Gemeinschaften, die mit der ’Ndrangheta in Verbindung stehen. Ebenso enthält er keine Zahlen zu Mitgliedern, Vermögenswerten oder kriminellen Erlösen. Diese Einschränkungen sind wichtig. Die Warnung des Bundesanwalts beschreibt Ausmass und Dauer der mutmasslichen Präsenz, während das Gericht über die Sachverhaltsfragen entscheiden muss, die sich aus der Anklageschrift ergeben.
Die Bundesbehörden der Schweiz verfolgen Fälle, die Kantons- oder Landesgrenzen überschreiten. Das Bundesstrafgericht verhandelt den Fall in Bellinzona im Tessin, einem Kanton mit engen geografischen und wirtschaftlichen Verbindungen zu Norditalien. Das verleiht dem Verfahren einen klar schweizerischen Kontext, während die mutmassliche Organisation ihre Wurzeln in Kalabrien hat.
Die Wortwahl der Anklage spiegelt ein Sicherheitsanliegen wider, das über die herkömmliche Strassenkriminalität hinausgeht. Sie beschreibt organisierte Kriminalität als ein Gefüge, das durch Beziehungen, Finanzkanäle und logistische Unterstützung fortbestehen kann. Ob die Beweise dieses Gefüge im vorliegenden Fall belegen, müssen die Richterinnen und Richter entscheiden.
Nun prüft das Gericht die Beweise
Der nächste entscheidende Schritt ist das Urteil des Gerichts, nicht die Warnung des Bundesanwalts. Der Schlussvortrag hat das mutmassliche ’Ndrangheta-Netzwerk und die behauptete Rolle des Angeklagten ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Eine Schlussrede beweist jedoch keine Schuld.
Das Bundesstrafgericht muss die Beweise zum 59-jährigen Angeklagten abwägen, darunter den Vorwurf, er habe während fast 20 Jahren Logistik und Finanzen koordiniert. Das Gericht muss auch prüfen, ob die Anklage die Verbindung des Angeklagten zur Organisation und die konkret angeklagten Handlungen nachgewiesen hat. Aus dem Ausgangsmaterial geht nicht hervor, wann die Richterinnen und Richter ihr Urteil fällen oder welche Strafe die Anklage beantragt hat.
Für die Schweiz ist der Fall eine öffentliche Bewährungsprobe dafür, wie die Bundesjustiz mit Vorwürfen gegen eine internationale Mafiaorganisation umgeht, die mutmasslich seit Langem im Land präsent ist. Zudem rückt er die Widerstandsfähigkeit der Institutionen, die Finanzaufsicht und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Fokus. Der veröffentlichte Bericht enthält jedoch keine Angaben zu künftigen Ermittlungen oder politischen Massnahmen.
Bis zum Urteil sind die gesicherten Fakten begrenzt: Die Anklage sagt, die ’Ndrangheta sei seit Jahrzehnten in der Schweiz fest verankert, und ein Mann steht im Verdacht, ihr bei ihrer Tätigkeit geholfen zu haben. Das Urteil wird zeigen, was die Beweise belegen.