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Swiss Observer

Partners-Group-Gründer befürwortet Abgabe für Unternehmen, die EU-Arbeitskräfte einstellen

Partners-Group-Mitgründer Alfred Gantner schlägt für Schweizer Unternehmen, die ausländische Arbeitskräfte einstellen, eine Einwanderungsabgabe von bis zu 5% des Lohns eines EU-Angestellten über fünf Jahre vor. Die Einnahmen sollen seiner Ansicht nach an die Bevölkerung verteilt werden. Die Abgabe soll Arbeitgeber dazu bewegen, mehr Schweizer Talente einzustellen.

Partners-Group-Gründer befürwortet Abgabe für Unternehmen, die EU-Arbeitskräfte einstellen
AISWI swissinfo.ch

Eine vorgeschlagene Abgabe könnte der Anstellung von Arbeitskräften aus der Europäischen Union einen direkten Preis geben. Alfred Gantner, der milliardenschwere Mitgründer des Schweizer Vermögensverwalters Partners Group, will, dass Unternehmen bei der Einstellung von EU-Arbeitskräften eine Einwanderungsabgabe zahlen. Die Einnahmen sollen seiner Ansicht nach an die Bevölkerung zurückfliessen. Zudem soll die Abgabe Arbeitgeber dazu bringen, Schweizer Kandidatinnen und Kandidaten ernsthafter in Betracht zu ziehen.

Der Vorschlag kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Einwanderung in Bern weiterhin ein aktuelles Thema ist. Schweizer Parlamentarier haben bereits Massnahmen im Zusammenhang mit der steigenden Zahl ausländischer Arbeitskräfte debattiert, während der Ständerat die Regierung zu weitergehenden Schritten bei der Schutzklausel zur Einwanderung gedrängt hat. Gantners Plan würde diese Debatte um ein finanzielles Instrument ergänzen.

Nach seinem Modell würden Arbeitgeber über fünf Jahre 1% bis 5% des Lohns eines EU-Angestellten zahlen. Der Satz hinge vom Einkommen ab, wobei bei tieferen Löhnen die geringere Abgabe anfiele. Zur Veranschaulichung der Auswirkungen führte Gantner eine Arbeitskraft mit einem Jahreslohn von CHF 81'000 an: Der Arbeitgeber würde über fünf Jahre ungefähr CHF 20'000 bezahlen.

Der Vorschlag zielt auf Einstellungsentscheide in Unternehmen ab, während die damit erzielten Einnahmen Haushalte in der ganzen Schweiz erreichen sollen. Gantner hat das Vorhaben nicht als derzeit geltende staatliche Massnahme präsentiert. Es handelt sich um einen politischen Vorschlag eines prominenten Wirtschaftsvertreters, der sich zugleich für ein distanzierteres Verhältnis zur EU einsetzt.

Arbeitgeber die Kosten berechnen lassen

Gantner sagt, die Abgabe würde verändern, wie Arbeitgeber Schweizer und ausländische Kandidatinnen und Kandidaten vergleichen. Er verwies auf die Einstellungsentscheide der Partners Group und sagte, für das Unternehmen mache es derzeit kostenmässig kaum einen Unterschied, ob es für sein Büro in Zug jemanden aus Bologna, Frankfurt oder Paris anstelle.

«Wenn Unternehmen bei der Anstellung im Ausland zusätzliche Kosten hätten, würden sie Schweizer Talente wirklich bevorzugen», sagte Gantner der Schweizer Zeitung Schweiz am Wochenende. Sein Argument beruht auf einer einfachen Rechnung: Eine Abgabe auf eine Anstellung im Ausland könnte eine inländische Kandidatin oder einen inländischen Kandidaten attraktiver machen, wenn Qualifikationen und Lohnvorstellungen ansonsten vergleichbar sind.

Die vorgeschlagene Abgabe würde je nach Lohn unterschiedlich hoch ausfallen. Gantner sagte, sie könnte bei höheren Löhnen 5% erreichen und bei tieferen Löhnen auf 1% sinken, wobei die Quelle weder die Schwellenwerte noch die genaue Berechnungsformel nennt. Das Beispiel eines Jahreslohns von CHF 81'000 ergibt über fünf Jahre eine Gesamtbelastung von ungefähr CHF 20'000, was rund CHF 4'000 pro Jahr entspricht.

Gemäss dem beschriebenen Vorschlag würden die Arbeitgeber die Kosten tragen, statt dass sie direkt vom Lohn der Arbeitskräfte abgezogen würden. Die Auswirkungen hingen somit davon ab, wie die Unternehmen reagieren. Arbeitgeber könnten die Abgabe übernehmen, die Vergütung anpassen, den Ort der Anwerbung ändern oder Schweizer Bewerberinnen und Bewerbern mehr Gewicht geben. Die Quelle schätzt nicht, wie viele Anstellungen betroffen wären.

Die prognostizierten Milliarden an die Haushalte zurückgeben

Gantner schätzt, dass der Vorschlag jährlich CHF 1,35 Milliarden einbringen könnte. Dieses Geld soll seiner Ansicht nach an die Bevölkerung verteilt werden, sodass eine mit der Einwanderung verbundene Abgabe für die Menschen einen sichtbaren Nutzen hätte.

Bei der vorgeschlagenen Verteilung sollen Menschen mit tieferen Einkommen Vorrang haben. Gantner sagte gegenüber Schweiz am Wochenende, ein Vierpersonenhaushalt könnte rund CHF 4'000 pro Jahr erhalten, wenn das Geld gezielt an Menschen mit den tiefsten Einkommen ginge. Die Quelle legt weder die Anspruchsbedingungen noch den Zahlungsmechanismus oder die Frage fest, ob die Leistung steuerpflichtig wäre.

Die Zahlen deuten auf ein Umverteilungsmodell hin und nicht auf eine Abgabe, die allein der Finanzierung der Verwaltung dienen soll. Der Vorschlag würde Geld von Unternehmen einnehmen, die EU-Arbeitskräfte einstellen, und es an die Einwohnerinnen und Einwohner zurückgeben. Der grösste relative Nutzen wäre für Haushalte mit tieferen Einkommen vorgesehen. Damit könnte die Massnahme auch über die Einwanderungspolitik hinaus Anklang finden, insbesondere da die Lebenshaltungskosten und der Druck auf die Haushaltsbudgets in der Schweizer Politik zentrale Themen bleiben.

Die Rechnung zeigt auch die Grössenordnung des Plans. CHF 1,35 Milliarden pro Jahr sind eine Schätzung und kein vom Bund genehmigter Budgetposten. Die tatsächlichen Einnahmen hingen von der Zahl der eingestellten EU-Arbeitskräfte, ihren Löhnen, den Steuersätzen und den Reaktionen der Arbeitgeber auf die zusätzlichen Kosten ab. Keines dieser Umsetzungsdetails ist im von Bloomberg beschriebenen Vorschlag bislang festgelegt.

Den politischen Kampf nach Bern tragen

Der Vorschlag fliesst in eine politische Debatte ein, die den Schweizer Ständerat bereits erreicht hat. Am 29. September 2026 soll der Ständerat in der Frage der Schutzklausel zur Einwanderung eine strengere Position als die Regierung bezogen haben. Diese Diskussion bildet den unmittelbaren Hintergrund für Gantners Forderung nach einer Unternehmensabgabe.

Die Schutzklausel ist Teil der umfassenderen Bemühungen, das Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union und die Personenfreizügigkeit zu steuern. Gantners Plan würde sich auf Arbeitgeber und Anstellungskosten konzentrieren und dem politischen Instrumentarium eine marktwirtschaftliche Sanktion hinzufügen. Aus der verfügbaren Quelle geht nicht hervor, ob der Bundesrat oder das Parlament den Vorschlag formell prüft.

Gantner hat rund um seine weiter gefasste Haltung zur EU auch eine Organisation aufgebaut. Gemeinsam mit den anderen Mitgründern der Partners Group gründete er Kompass Europa, eine Gruppe, die sich gegen engere Beziehungen der Schweiz mit der EU einsetzt. Diese Verbindung verortet den Vorschlag in einem umfassenderen politischen Programm, auch wenn die Massnahme selbst mit Anreizen auf dem Arbeitsmarkt und Zahlungen an Haushalte begründet wird.

Für Schweizer Unternehmen käme es auf die Einzelheiten an. Eine Abgabe auf alle Anstellungen von EU-Arbeitskräften könnte Branchen mit anhaltendem Rekrutierungsbedarf betreffen. Ausnahmen, Lohnstufen und die Durchsetzung würden bestimmen, wie breit sie greift. Die Quelle enthält weder eine branchenspezifische Einschätzung noch Stellungnahmen von Arbeitgebern, Gewerkschaften oder Bundesbehörden.

Die Einzelheiten auf den Tisch bringen

Bevor der Vorschlag über eine politische Kampagne hinausgehen könnte, müsste er rechtlich und wirtschaftlich detailliert ausgestaltet werden. Die Politik müsste festlegen, welche Arbeitskräfte als EU-Angestellte gelten, wie Arbeitgeber Anstellungen melden, wie der Abgabesatz berechnet und wo die Einnahmen erhoben werden. Die Quelle nennt lediglich die groben Eckwerte: eine von Unternehmen zu zahlende Abgabe von 1% bis 5% über fünf Jahre, deren Einnahmen an die Einwohnerinnen und Einwohner zurückfliessen sollen.

Offen ist auch, wie der Plan mit den Abkommen der Schweiz mit der EU zusammenspielen würde. Jede Massnahme, die EU-Arbeitskräfte oder Arbeitgeber anders behandelte, müsste sorgfältig auf ihre Vereinbarkeit mit dem rechtlichen Rahmen der Personenfreizügigkeit geprüft werden. Die verfügbare Berichterstattung enthält weder eine Einschätzung der Regierung noch ein Rechtsgutachten oder eine Reaktion der Europäischen Union.

Gantners Argument wird sich nun mit anderen Prioritäten in der Einwanderungsdebatte messen müssen: Arbeitskräftemangel, Lohnniveau, Druck auf die Infrastruktur und die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften. Höhere Kosten für die Anstellung ausländischer Arbeitskräfte könnten Unternehmen dazu bewegen, Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz auszubilden und zu fördern. Je nachdem, wie breit die Abgabe angewandt würde, könnte sie aber auch die Kosten für Arbeitgeber erhöhen, die auf internationale Anstellungen angewiesen sind.

Bislang ist der Vorschlag die Kampagne eines der bekanntesten Schweizer Finanzunternehmer und keine in Kraft gesetzte Politik. Als Nächstes wird sich zeigen, ob Parteien, Arbeitgeber und Stimmberechtigte die vorgeschlagenen jährlichen Einnahmen von CHF 1,35 Milliarden als umsetzbare Reform oder als Argument für einen anderen Ansatz betrachten.