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Swiss Observer

Wie sich die Vorschriften zur Entsorgung von Kunststoffverpackungen in der Schweiz ändern sollen

Die Schweiz bereitet strengere Vorschriften für die Entsorgung von Kunststoffverpackungen vor.

Wie sich die Vorschriften zur Entsorgung von Kunststoffverpackungen in der Schweiz ändern sollen
AIThe Local Switzerland

Die Schweiz produziert jedes Jahr 780'000 Tonnen Kunststoffabfälle, recycelt jedoch nur rund 80'000 Tonnen. Diese Lücke führt zu einer landesweiten Neuausrichtung des Umgangs von Haushalten, Detailhandel und Herstellern mit Kunststoffverpackungen.

Die geplanten Vorschriften treten 2031 in Kraft. Verpackungen wie Joghurtbecher und Milchkartons müssen dann sortiert und über ein organisiertes System recycelt werden, statt im gewöhnlichen Hauskehricht zu landen. Die Änderung betrifft Konsumentinnen und Konsumenten in der ganzen Schweiz. Die praktische Umsetzung hängt jedoch vom Sammelnetz ab, das Detailhändler, Gemeinden und Dienstleister aufbauen.

Einige Kantone und Gemeinden sammeln Kunststoffverpackungen bereits separat. Andere tun dies nicht, sodass sich die Bevölkerung mit einem Flickenteppich lokaler Anweisungen zurechtfinden muss. Das Bundesamt für Umwelt, das die Abfallbewirtschaftung beaufsichtigt, hat das Ausmass des Problems erkannt. Für Materialien wie PET-Flaschen, Glas, Dosen, Papier, Karton, Batterien und Kaffeekapseln gibt es in der Schweiz detaillierte Sammelsysteme. Bei Kunststoffverpackungen fehlte bislang eine ebenso einheitliche Behandlung.

Die Frist bis 2031 gibt den Behörden und der Branche Zeit, Sammelkapazitäten aufzubauen. Auch die Haushalte erhalten Zeit, sich auf ein System einzustellen, das das Sortieren von Kunststoff zu einem festen Bestandteil der Schweizer Abfallentsorgung macht.

Detailhändler bauen das Sammelnetz auf

Die Detailhändler übernehmen eine neue Verantwortung für die Verpackungen, die sie verkaufen. Ab 2031 müssen Coop, Migros und andere Detailhändler die erfassten Kunststoffverpackungen zurücknehmen. Das Modell ist bereits von der Glassammlung und der Sammlung von PET-Flaschen bekannt. Sie können ihrer Pflicht auch nachkommen, indem sie externe Dienstleister mit der Organisation der Sammlung beauftragen.

Für Kundinnen und Kunden könnte dies bedeuten, Verpackungen in ein Geschäft zurückzubringen, eine vom Detailhandel unterstützte Sammelstelle zu nutzen oder die Anweisungen der örtlichen Abfallbehörde zu befolgen. Wie das System letztlich ausgestaltet wird, entscheidet darüber, ob die Konsumentinnen und Konsumenten eine einheitliche nationale Lösung oder ein Netz mit regionalen Unterschieden vorfinden.

Die Vorschriften verlagern die Verantwortung auch weiter in der Lieferkette. Unternehmen müssen erfassen, wie viele Kunststoffverpackungen sie auf dem Schweizer Markt in Verkehr bringen. Die Behörden werden diese Zahlen nutzen, um die in Verkehr gebrachte Menge mit der gesammelten und recycelten Menge zu vergleichen. Der Bundesrat kann zudem verbindliche Recyclingquoten für Getränkekartons und Einwegkunststoffe festlegen.

Unternehmen, die verpackte Waren verkaufen, benötigen verlässliche Aufzeichnungen und klare Abmachungen mit Detailhändlern oder Abfallunternehmen. Die Detailhändler wiederum brauchen Platz, eine funktionierende Sammellogistik und Informationen für ihre Kundschaft. Die Änderung verknüpft den täglichen Einkauf direkter mit dem gesamten Lebenszyklus von Verpackungen.

Haushalte müssen den neuen Sammelweg kennenlernen

Kunststoff gehört für die Bevölkerung in der Schweiz weiterhin zu den am schwierigsten richtig zu sortierenden Materialien, da es bei den Recyclingstellen derzeit keine einheitlichen Kunststoffbehälter gibt. PET-Flaschen haben einen etablierten Entsorgungsweg. Auch für Glas, Dosen, Papier, Karton, Batterien und Kaffeekapseln gibt es eigene Sammellösungen. Für gewöhnliche Kunststoffverpackungen ist das oft nicht der Fall.

Deshalb müssen Einwohnerinnen und Einwohner auf den Websites ihrer Gemeinde, in den Anweisungen des Detailhandels und auf lokalen Hinweisschildern nachsehen, ob ein bestimmter Gegenstand in einen Sammelsack, in ein Geschäft oder in den Hauskehricht gehört. Die unterschiedlichen Regelungen sind besonders für ausländische Einwohnerinnen und Einwohner schwierig, die mit den sehr detaillierten Recyclingpraktiken der Schweiz möglicherweise noch nicht vertraut sind.

Der neue Rahmen soll einen Teil dieser Unsicherheit beseitigen. Joghurtbecher und Milchkartons gehören zu den Beispielen, die ab 2031 korrekt sortiert und recycelt werden sollen. Konsumentinnen und Konsumenten sollten Verpackungen getrennt aufbewahren, die Anweisungen ihrer Gemeinde oder ihres Detailhändlers befolgen und den vorgesehenen Sammelweg nutzen, sobald dieser verfügbar ist.

Haushalte müssen weiterhin auf die Materialkategorien achten. Kunststoff gehört nicht automatisch zu den PET-Flaschen, und während der Übergangsphase bleiben lokale Informationen wichtig. Die praktische Änderung besteht in einem klareren System, das auf gesetzlichen Pflichten statt auf freiwilligen lokalen Lösungen beruht.

Unternehmen müssen erfassen, was sie in Verkehr bringen

Gemäss den vorliegenden Informationen bringt die Reform die Schweiz näher an die Recyclingstandards der EU, bewahrt dabei aber einen pragmatischeren und weniger bürokratischen Ansatz. Ihre Wirkung hängt davon ab, wie schnell das Sammelsystem im ganzen Land verfügbar wird und wie verständlich die Behörden darüber informieren.

Hersteller und Importeure müssen die Verpackungen erfassen, die sie in Verkehr bringen. Detailhändler müssen Verpackungen zurücknehmen oder Sammelunternehmen beauftragen. Gemeinden und Kantone müssen darüber informieren, wie die Bevölkerung die neuen Sammelwege nutzen kann. Diese Aufgaben entscheiden darüber, ob die Frist bis 2031 zu einer unkomplizierten Dienstleistung oder zu einer weiteren Ebene regionaler Unterschiede führt.

Für Konsumentinnen und Konsumenten geht es zunächst um Vorbereitung und nicht darum, dass sich von heute auf morgen jeder Abfallbehälter ändert. Einwohnerinnen und Einwohner sollten die Recyclinginformationen ihrer Gemeinde prüfen, auf Mitteilungen der Detailhändler zu Sammelangeboten achten und Verpackungen getrennt halten, sofern es dafür ein eigenes Sammelsystem gibt. Unternehmen sollten ihre Verpackungsbestände und Erfassungssysteme überprüfen, bevor die Meldepflicht beginnt.

Die Zahlen zeigen, weshalb die Reform nötig ist: Jährlich fallen 780'000 Tonnen Kunststoffabfälle an, während nur rund 80'000 Tonnen recycelt werden. An den neuen Vorschriften wird sich zeigen, ob klarere Pflichten dazu führen können, mehr entsorgte Verpackungen über ein zuverlässiges nationales System zu sammeln, zu erfassen und zu verarbeiten.