Zum Inhalt springen
Swiss Observer

Journalist wegen Berichterstattung über die Vincenz-Affäre angeklagt

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat den Journalisten Lukas Hässig wegen seiner Berichterstattung über mutmassliche Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit dem ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz angeklagt. Der Fall wirft neue Fragen zur Pressefreiheit und zum Schutz der Privatsphäre im Schweizer investigativen Journalismus auf.

Journalist wegen Berichterstattung über die Vincenz-Affäre angeklagt
AISWI swissinfo.ch

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Lukas Hässig angeklagt, nachdem seine Berichterstattung dazu beigetragen hatte, die Vincenz-Affäre öffentlich zu machen. Der Wirtschaftsjournalist gab die Anklage in einem Artikel bekannt, der am 15. Oktober in Inside Paradeplatz erschien, dem Medium, für das er ausführlich über die Schweizer Unternehmenswelt berichtet hat.

Der Fall bringt Hässig in den Konfliktbereich zweier Rechtsgüter: des Schutzes der Privatsphäre und der Möglichkeit der Öffentlichkeit, einflussreiche Finanzfiguren kritisch zu beleuchten. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen ihn im Dezember 2025 eingestellt. Beat Stocker, ein ehemaliger Geschäftspartner von Vincenz und Mitangeklagter im zugrunde liegenden Bankverfahren, focht diesen Entscheid an und setzte sich durch.

Hässig hatte das Verfahren vor dem Bundesgericht, dem höchsten Gericht der Schweiz, angefochten, konnte den Prozess aber nicht verhindern. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat nun Anklage erhoben, ein Verhandlungstermin wurde jedoch noch nicht bekannt gegeben.

Der Anklage gingen Durchsuchungen von Hässigs Wohnung und Büro im Juni 2025 voraus. Stocker macht geltend, die Artikel des Journalisten hätten seine Privatsphäre verletzt. Die Anklage rückt erneut in den Fokus, wie Schweizer Behörden mit Berichterstattung umgehen, die sich auf sensible Unternehmens- und persönliche Informationen stützt, insbesondere wenn sie eine Grossbank und deren Führungskräfte betrifft.

Das mutmassliche Bankgeschäft im Detail

Im Zentrum der Vincenz-Affäre stehen mutmassliche Gewinne in Millionenhöhe. Die Staatsanwaltschaft wirft Pierin Vincenz und Beat Stocker vor, heimlich Beteiligungen an bestimmten Unternehmen erworben und anschliessend veranlasst zu haben, dass diese Unternehmen von der Raiffeisenbank oder dem Kreditkartenunternehmen Aduno gekauft wurden.

Damals war Stocker Geschäftsführer von Aduno und Vincenz Verwaltungsratspräsident. Vincenz hatte zuvor auch die Raiffeisen geleitet, eine der bedeutendsten Bankengruppen der Schweiz. Die mutmasslichen Transaktionen warfen deshalb Fragen zu Interessenkonflikten, nicht offengelegten Beteiligungen und dem Einsatz von Unternehmensfunktionen zum persönlichen Vorteil auf.

Zum Fall gehören auch Vorwürfe, wonach private Ausgaben, darunter Besuche in Cabarets und Stripclubs, als Repräsentationskosten verbucht worden seien. Gemäss dem im Ausgangsmaterial geschilderten Verfahrensstand bestreiten beide Männer eine strafrechtliche Verantwortung. Das endgültige Urteil steht vor dem Zürcher Obergericht noch aus.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte beide Männer in erster Instanz. Vincenz erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten, Stocker eine vierjährige Freiheitsstrafe. Das Obergericht dürfte sein Urteil am 11. Januar 2027 verkünden. Hässigs Berichterstattung ging dem Strafverfahren gegen die Banker voraus. Deshalb wird sein eigener Fall von Schweizer Medienorganisationen aufmerksam verfolgt.

Die Grenze zwischen Privatsphäre und öffentlichem Interesse prüfen

Eine Anzeige wegen Verletzung der Privatsphäre hat den Streit von veröffentlichten Artikeln vor ein Strafgericht gebracht. Stockers Beschwerde führte dazu, dass der frühere Entscheid der Zürcher Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Hässig einzustellen, aufgehoben wurde. Im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung steht die Frage, ob die Berichterstattung des Journalisten die Grenze zur unrechtmässigen Verletzung der Privatsphäre überschritten hat.

Schweizer Journalisten arbeiten regelmässig mit vertraulichen Dokumenten, Unternehmensunterlagen und Informationen über Führungskräfte. Die rechtlichen Risiken nehmen zu, wenn die Berichterstattung Einzelheiten enthält, die sowohl das Verhalten eines Unternehmens als auch private Ausgaben betreffen. In diesem Fall sagt Stocker, Hässigs Artikel hätten seine Privatsphäre verletzt. Nachdem das Bundesgericht es abgelehnt hatte, das Verfahren zu verhindern, hat die Staatsanwaltschaft den Fall nun zur Verhandlung gebracht.

Die Durchsuchungen von Hässigs Wohnung und Büro im Juni 2025 verliehen dem Streit eine einschneidende ermittlungstechnische Dimension. Durchsuchungen bei einem Journalisten können Quellen, Arbeitsunterlagen und unveröffentlichtes Material betreffen. Der Ausgangsbericht macht jedoch keine Angaben dazu, was die Ermittler beschlagnahmt haben oder wie die Beweise verwendet werden sollen.

Das Verfahren wird in einem Fall mit klarer Bedeutung für die Öffentlichkeit die Grenzen des Schutzes investigativer Berichterstattung in der Schweiz prüfen. Das Gericht muss zudem den konkreten Inhalt und die Quellen von Hässigs Artikeln untersuchen und darf sich nicht nur auf die umfassendere Kontroverse um Vincenz und Raiffeisen konzentrieren.

Zwei Gerichte stellen die nächste Weichenstellung auf die Probe

Zwei Gerichtsverfahren laufen nun parallel: Das Urteil im Berufungsverfahren gegen die Banker ist für den 11. Januar 2027 angesetzt, während für Hässigs Verhandlung noch kein Termin feststeht. Das Zürcher Obergericht wird zunächst über das Schicksal von Vincenz, Stocker und weiteren Angeklagten im zugrunde liegenden Bankverfahren entscheiden. Sein Urteil könnte den öffentlichen und rechtlichen Kontext beeinflussen, in dem das Verfahren gegen den Journalisten weitergeführt wird.

Die erstinstanzlichen Strafen zeigen das Ausmass der möglichen Konsequenzen am deutlichsten: Vincenz erhielt drei Jahre und neun Monate, Stocker vier Jahre. Das Obergericht wird die Vorwürfe zu versteckten Beteiligungen, Unternehmenskäufen und Ausgaben überprüfen, die angeblich fälschlich als Repräsentationskosten verbucht wurden.

Für die Schweizer Medien wird der Fall Hässig unabhängig vom Urteil gegen die Banker aufmerksam verfolgt. Eine Verurteilung könnte beeinflussen, wie Journalisten die Veröffentlichung persönlicher Informationen im Zusammenhang mit Unternehmensuntersuchungen beurteilen. Ein Freispruch könnte die Bedeutung einer Berichterstattung im öffentlichen Interesse bekräftigen, wobei die Begründung des Gerichts ebenso wichtig wäre wie der Ausgang.

Der unmittelbar nächste Schritt ist verfahrensrechtlicher Natur. Die Zürcher Staatsanwaltschaft muss den Fall des Journalisten vor Gericht bringen, während das Obergericht seinen Entscheid zu den Vorwürfen der finanziellen Unregelmässigkeiten vorbereitet. Bis beide Verfahren abgeschlossen sind, bleiben die rechtlichen Folgen von Hässigs Enthüllungen ungeklärt.