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Swiss Observer

Graubünden will reduzierte Sozialhilfe für ukrainische Flüchtlinge beibehalten

Die Bündner Kantonsregierung will, dass ukrainische Flüchtlinge auch nach fünf Jahren in der Schweiz weiterhin reduzierte Sozialhilfe erhalten. Nach fünf Jahren könnten sie sonst Anspruch auf Leistungen zu denselben Bedingungen wie die einheimische Bevölkerung haben. Die Regierung hat einen Vorschlag zur Änderung des kantonalen Rechts gutgeheissen.

Graubünden will reduzierte Sozialhilfe für ukrainische Flüchtlinge beibehalten
AISWI swissinfo.ch

Die Bündner Regierung will ukrainischen Flüchtlingen auch nach fünf Jahren in der Schweiz weiterhin reduzierte Sozialhilfe gewähren. Sie hat einen Vorschlag zur Änderung des kantonalen Rechts gutgeheissen, der die Regelung mit den tieferen Leistungen über den Zeitpunkt hinaus verlängern soll, ab dem die Flüchtlinge sonst Anspruch auf Unterstützung zu denselben Bedingungen wie die einheimische Bevölkerung hätten.

Der Vorschlag stellt einen konkreten Schwellenwert ins Zentrum des kantonalen Ansatzes: fünf Jahre. Mit der Genehmigung durch die Kantonsregierung ist der politische Entscheid gefallen, eine Gesetzesänderung anzustreben. Der Vorschlag betrifft die Höhe der Sozialhilfe, die ukrainischen Flüchtlingen nach Erreichen dieses Schwellenwerts zur Verfügung steht.

Reduzierte Sozialhilfe beibehalten

Der Vorschlag würde ukrainischen Flüchtlingen auch nach Ablauf der fünf Jahre reduzierte Sozialhilfe gewähren. Gemäss der von der Kantonsregierung beschriebenen Regelung würden sie weiterhin tiefere Sozialhilfe erhalten, auch wenn sie sonst Anspruch auf Leistungen zu denselben Bedingungen wie die einheimische Bevölkerung hätten.

Dieser Unterschied ist der Kern der geplanten Gesetzesänderung. Der Vorschlag knüpft die weitere Unterstützung in reduzierter Höhe an den Flüchtlingsstatus und die Aufenthaltsdauer in der Schweiz und legt damit eine andere Grundlage für die Unterstützung fest als jene, die nach fünf Jahren sonst gelten könnte. Die Regierung hat den Vorschlag zur Änderung des kantonalen Rechts gutgeheissen.

Die Fünfjahresgrenze festlegen

Nach fünf Jahren in der Schweiz könnten ukrainische Flüchtlinge sonst Anspruch auf Unterstützung zu denselben Bedingungen wie die einheimische Bevölkerung haben. Der Vorschlag Graubündens würde die reduzierten Leistungen über diesen Schwellenwert hinaus beibehalten und damit ändern, wie der Kanton den Anspruch nach einem längeren Aufenthalt handhabt.

Die Regierung hat einen politischen Vorschlag gutgeheissen, keine Beschreibung einer bereits in Kraft getretenen Änderung. Als nächsten Schritt sieht sie eine vorgeschlagene Änderung des kantonalen Rechts vor. Im Zentrum der Debatte steht daher die Frage, ob die geltenden Regeln geändert werden sollen, damit die reduzierte Sozialhilfe auch nach Ablauf der fünf Jahre weitergewährt wird.

Den Vorschlag gesetzlich verankern

Die Bündner Regierung will die reduzierten Leistungen mit einer Änderung des kantonalen Rechts verlängern. Ihr gutgeheissener Vorschlag würde ukrainischen Flüchtlingen auch nach fünf Jahren weiterhin diese Unterstützung gewähren, obwohl sie sonst Anspruch auf Leistungen zu denselben Bedingungen wie die einheimische Bevölkerung hätten.

Für die von der Regelung betroffenen Flüchtlinge würde der Vorschlag auch nach diesem Zeitraum ein anderes Niveau der Sozialhilfe beibehalten. Die Massnahme ist weiterhin ein Vorschlag zur Änderung des kantonalen Rechts. Mit seiner Genehmigung hat der Regierungsrat seine Haltung dazu festgelegt, wie die Unterstützung in Graubünden weitergeführt werden soll.