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Swiss Observer

Ehemaliger Schweizer Entwicklungsmitarbeiter erhebt Vorwürfe zur Behandlung in Gaza

Ein ehemaliger leitender lokaler Mitarbeiter der Schweizer Entwicklungsagentur in Gaza erhebt den Vorwurf, seine Familie habe nach den Angriffen vom 7. Oktober verheerende Verluste erlitten und die anschliessende Unterstützung und Behandlung hätten ernsthafte Fragen aufgeworfen. Die Vorwürfe rücken die humanitären Einsätze der Schweiz und ihre Fürsorgepflicht in den Fokus.

Ehemaliger Schweizer Entwicklungsmitarbeiter erhebt Vorwürfe zur Behandlung in Gaza
AISWI swissinfo.ch

Jaser Abu Mousa bekleidete in Gaza die höchste lokale Position der Schweiz. Er leitete Entwicklungsprogramme, erstellte politische Analysen und kümmerte sich um die Sicherheitsvorkehrungen für das Schweizer Büro und besuchende Diplomatinnen und Diplomaten. Aus der Korrespondenz, die der Schweizer öffentlich-rechtliche Sender RTS eingesehen hat, geht hervor, dass ihn Kolleginnen und Kollegen im Büro der Schweizerischen Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit in Ramallah als vertrauenswürdiges und wichtiges Mitglied der Mission betrachteten.

Sein Bericht rückt nun die humanitären Einsätze der Schweiz und ihre Pflichten als Arbeitgeberin in den Fokus. Abu Mousa sagt, der Angriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 und der darauffolgende Krieg hätten seine Familie zerstört. Seine Frau und zwei Kinder seien bei einem israelischen Luftangriff ums Leben gekommen, berichtet RTS. Er und seine beiden überlebenden Kinder wurden am 7. Dezember 2023 mit Schweizer Unterstützung in die Vereinigten Arabischen Emirate evakuiert.

Der Fall ist zu einem Prüfstein dafür geworden, wie die Schweiz lokale Mitarbeitende behandelt, die nach ihrem Einsatz für die Aussenpolitik und Hilfsprogramme des Landes in einem Konfliktgebiet in Not geraten. Abu Mousa sagt, die Evakuierung habe seinen Kindern medizinische Versorgung ermöglicht, die Familie jedoch in anhaltender Ungewissheit zurückgelassen. Die Schweiz erklärt, sie habe einen unmittelbar gefährdeten Mitarbeiter geschützt und ihn auch nach der Evakuierung weiter unterstützt. Im Streit geht es darum, welche Verantwortung noch bestand, nachdem die Familie ein Drittland erreicht hatte.

Überlebende Kinder werden in Abu Dhabi behandelt

Zwei Kinder überlebten den Luftangriff, doch beide benötigten eine umfangreiche medizinische Behandlung. In Abu Dhabi wurde sein Sohn Abdullah mehreren Operationen unterzogen. Seine Tochter Sham wurde wegen Verbrennungen behandelt. Die Familie lebte in einem Flüchtlingslager, während Abu Mousa nach einer Möglichkeit suchte, längerfristige Stabilität und einen rechtlichen Aufenthaltsstatus zu erlangen.

Er sagte gegenüber RTS, er habe das DEZA-Büro in Ramallah wiederholt um Hilfe bei der Beschaffung eines Schweizer humanitären Visums gebeten. Das Lager habe zwar Schutz geboten, zugleich aber seine Möglichkeiten eingeschränkt, zu arbeiten oder eine Zukunft für seine Kinder aufzubauen. Bewerbungen um Stellen in den Vereinigten Arabischen Emiraten seien gescheitert, nachdem die Arbeitgeber erfahren hätten, dass er keine Aufenthaltsbewilligung besass.

Abu Mousa reiste zudem vorübergehend mit einem Stipendium in die Vereinigten Staaten und reichte von dort aus einen zweiten Antrag auf ein humanitäres Visum ein. Er sagt, seine Bemühungen, die Vereinigten Arabischen Emirate zu verlassen, hätten alle verfügbaren Möglichkeiten ausgeschöpft. Seiner Darstellung nach kam die folgenreichste Antwort von der Personalabteilung der DEZA in Ramallah, die ihm eine Nachricht mit dem Wortlaut «Es gibt kein Visum für Sie» geschickt habe.

RTS stellt den Fall nicht als Beleg dafür dar, dass Schweizer Behörden das Leid der Familie verursacht hätten. Die Berichterstattung dokumentiert Abu Mousas Vorwürfe und die Korrespondenz, während das Aussenministerium und die Migrationsbehörden ihre Verantwortlichkeiten anders auslegen.

Bern verteidigt Evakuierung und Visumentscheid

Das Schweizer Aussenministerium erklärt, es habe seine Pflichten als Arbeitgeberin erfüllt. Sprecher Nicolas Bideau sagte, die Schweiz habe Abu Mousa aus Gaza geholt, seine Überführung nach Abu Dhabi organisiert und ihm ein Jahresgehalt gezahlt. Er bezeichnete die Situation als tragisch, beharrte jedoch darauf, dass das Ministerium seinen Mitarbeiter geschützt habe.

Das Ministerium unterscheidet diese Arbeitgeberverantwortung vom Entscheid über ein humanitäres Visum. Bideau sagte, das Staatssekretariat für Migration, kurz SEM, habe den Antrag abgelehnt, weil Abu Mousa sich bereits in einem Drittland befunden habe und seine körperliche Unversehrtheit oder sein Leben nicht mehr konkret bedroht gewesen seien. «Diese Kriterien sind daher sehr klar», sagte er.

Diese Position entspricht der restriktiven Praxis der Schweiz bei der humanitären Aufnahme. Das SEM teilte RTS mit, solche Visa würden im Allgemeinen nicht gewährt, wenn sich eine antragstellende Person bereits ausserhalb des Gefahrengebiets befinde. Den Zahlen des SEM zufolge hat die Schweiz seit 2022 171 humanitäre Visa an Personen palästinensischer Herkunft erteilt.

Das Argument der Regierung beruht auf der Unterscheidung zwischen einer unmittelbaren Evakuierung und einer längerfristigen Aufnahme. Der Fall Abu Mousa wirft die Frage auf, ob diese Unterscheidung der Lage eines ehemaligen Schweizer Mitarbeiters ausreichend Rechnung trägt, dessen Familie katastrophale Verluste erlitten hatte, dessen Kinder weiterhin Betreuung benötigten und dessen rechtlicher Status im Aufnahmeland ungewiss blieb.

Aussenministerium und Migrationsamt schieben sich Verantwortung zu

Aus den öffentlich verfügbaren Informationen geht hervor, dass die Verantwortung zwischen zwei Schweizer Institutionen aufgeteilt ist. Das Aussenministerium erklärt, das SEM habe über die Nichterteilung des humanitären Visums entschieden. Das SEM teilte RTS hingegen mit, es habe in solchen Fällen lediglich eine beratende Rolle. Der Entscheid liege bei der Schweizer Vertretung im Ausland, die dem Aussenministerium unterstehe.

Dieser Austausch hat Unklarheit darüber geschaffen, wer das ausschlaggebende Urteil gefällt hat und wer dafür geradestehen sollte. Das Aussenministerium hält daran fest, dass die Visumsfrage in den Zuständigkeitsbereich des SEM falle. In seiner schriftlichen Antwort verweist das SEM wiederum auf die Auslandsvertretung des Aussenministeriums. Abu Mousa sagt derweil, seine Gesuche seien über die DEZA und deren Büro in Ramallah gelaufen, wo seine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen seine berufliche Rolle und die Umstände seiner Familie gekannt hätten.

Der administrative Streit geht über einen einzelnen Antrag hinaus. Die Schweiz ist auf lokal angestellte Mitarbeitende angewiesen, um politische Entwicklungen einzuordnen, Programme zu verwalten und Sicherheitsrisiken an Orten einzuschätzen, an denen ihre Diplomatinnen und Diplomaten nicht allein tätig sein können. Abu Mousa erfüllte in Gaza alle diese Aufgaben. Sein Fall könnte deshalb beeinflussen, wie Schweizer Behörden die Unterstützung nach einer Evakuierung definieren, insbesondere wenn lokale Mitarbeitende nach dem Verlassen eines Konfliktgebiets mit medizinischen, rechtlichen und familiären Belastungen konfrontiert sind.

Die vorliegenden Informationen belegen nicht, ob die Schweizer Verfahren rechtswidrig waren. Sie zeigen jedoch eine Diskrepanz zwischen den Erwartungen der Familie an den Schutz und der engeren Auslegung der Fürsorgepflicht durch die Behörden.

Der Fall könnte die Schweizer Fürsorgepflicht neu prägen

Die Gaza-Politik der Schweiz wird auch daran gemessen werden, wie sie die Menschen behandelt, die ihre Arbeit überhaupt erst ermöglicht haben. Die DEZA hat lokales Fachwissen genutzt, um Hilfs- und Entwicklungsprogramme umzusetzen, die Lage zu analysieren und besuchendes Schweizer Personal zu schützen. Aufgrund seiner leitenden Position ist Abu Mousas Erfahrung für künftige Evakuierungs- und Fürsorgepflichten besonders relevant.

Für Schweizer Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger umfasst der Fall mehrere miteinander verflochtene Verantwortungsbereiche: den Schutz von Mitarbeitenden, Notfallevakuierungen, die Kontinuität medizinischer Versorgung, migrationsrechtliche Entscheide und die Unterstützung von Angehörigen. Die Regierung erklärt, die Evakuierung nach Abu Dhabi und die fortlaufenden Gehaltszahlungen hätten ihre Pflichten erfüllt. Abu Mousas Darstellung verweist auf die praktischen Grenzen dieser Unterstützung, darunter die Unterbringung im Lager, eingeschränkte Arbeitsmöglichkeiten und das Fehlen einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung.

Die nächste Prüfung dürfte sich auf die schriftliche Abfolge der Entscheide konzentrieren. Dazu gehören der Nachrichtenaustausch mit dem Büro in Ramallah, die Bearbeitung der aus den Vereinigten Arabischen Emiraten und den Vereinigten Staaten gestellten Anträge sowie die Begründungen der zuständigen Schweizer Behörden. Klare Zuständigkeiten würden es dem Parlament, Fachleuten im Hilfsbereich und lokalen Mitarbeitenden erleichtern zu beurteilen, ob die bestehenden Verfahren den Risiken der Arbeit in Gaza gerecht werden.

Der Fall hat auch menschliche Folgen, die durch amtliche Kategorien leicht verdeckt werden. Eine Familie, die aus unmittelbarer Gefahr evakuiert wird, kann weiterhin mit medizinischer, rechtlicher und finanzieller Unsicherheit konfrontiert sein. Die Reaktion der Schweiz wird das Vertrauen palästinensischer Mitarbeitender und anderer lokaler Partner prägen, die weiterhin ihre humanitäre Präsenz unterstützen.