Weissrussland
Fall erzwungener Verschleppung in Weissrussland kommt vor Schweizer Berufungsgericht
In St. Gallen hat ein Berufungsprozess gegen einen belarussischen Staatsangehörigen begonnen. Ihm wird vorgeworfen, 1999 an der erzwungenen Verschleppung dreier Oppositionspolitiker beteiligt gewesen zu sein. Der Fall ist ein wegweisender Test für die Bestimmungen des Schweizer Strafrechts zur erzwungenen Verschleppung und folgt auf einen früheren Freispruch.

Der Berufungsprozess begann am 22. September 2026 am Kantonsgericht St. Gallen und bringt damit eine der dunkelsten politischen Episoden Weissrusslands vor ein Schweizer Gericht. Einem 48-jährigen belarussischen Staatsangehörigen wird vorgeworfen, 1999 an der erzwungenen Verschleppung dreier Oppositionspolitiker beteiligt gewesen zu sein. Die Angehörigen der Männer treten im Verfahren als Privatkläger auf.
Das Verfahren ist über den einzelnen Angeklagten hinaus von Bedeutung. Die Schweiz führte 2017 die erzwungene Verschleppung als Straftatbestand ein und setzte damit eine Verpflichtung aus einem Übereinkommen der Vereinten Nationen um. Das Berufungsverfahren gibt dem St. Galler Gericht Gelegenheit, diese Bestimmung in einem Fall mutmasslich staatlich gestützter Gewalt im Ausland anzuwenden.
Die Aussagen des Angeklagten selbst brachten die Vorwürfe in das Schweizer Rechtssystem. In einem Asylgesuch von 2019 gab er an, im Auftrag des Regimes von Präsident Alexander Lukaschenko an der Ermordung dreier Oppositionspolitiker beteiligt gewesen zu sein. Er soll einer belarussischen Spezialeinheit angehört haben. Das Berufungsgericht muss nun die Glaubwürdigkeit dieser Aussagen und die dazugehörigen Beweise beurteilen.
Der Fall reicht bis ins Jahr 1999 zurück
Die mutmasslichen Verschleppungen liegen 27 Jahre zurück, in eine Zeit, als Gegner der Regierung von Alexander Lukaschenko in Weissrussland verschwanden. In den vorliegenden Unterlagen werden die Opfer als drei Oppositionspolitiker bezeichnet. Im aktuellen Verfahren geht es jedoch um die mutmassliche Rolle des Angeklagten und darum, ob die Beweise den Anforderungen des Schweizer Strafrechts genügen.
Die Vorwürfe gelangten in die Schweizer Akten, nachdem der Angeklagte während eines Asylverfahrens seine mutmassliche Beteiligung geschildert hatte. Solche Aussagen können rechtlich von grosser Bedeutung sein, müssen aber sorgfältig geprüft werden. Das Bezirksgericht Rorschach stellte Widersprüche in seinen Aussagen fest und kam im September 2023 zum Schluss, dass die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichten.
Der Fall hängt somit nicht allein von der Schwere der Vorwürfe ab. Die Richter müssen untersuchen, was der Angeklagte gesagt hat, wann er es gesagt hat, ob seine Aussagen konsistent blieben und wie sie sich zu den übrigen Beweisen verhalten. Der Entscheid der Angehörigen, Berufung einzulegen, hält die Verschleppungen vor den Schweizer Gerichten präsent und stellt sicher, dass die juristische Aufarbeitung Ereignisse berücksichtigt, welche die belarussischen Behörden nicht in einem von den Familien akzeptierten Verfahren geklärt haben.
Richter prüfen den Freispruch von 2023 erneut
Der Freispruch vom September 2023 bildet den unmittelbaren rechtlichen Ausgangspunkt des Berufungsverfahrens. Das Bezirksgericht Rorschach sprach den Angeklagten frei, nachdem es widersprüchliche Aussagen und eine unzureichende Beweislage festgestellt hatte. Daraufhin legten die Angehörigen der verschwundenen Politiker Berufung ein und brachten den Fall vor das Kantonsgericht St. Gallen.
Im Berufungsverfahren kann das Obergericht die tatsächliche und rechtliche Beurteilung der ersten Instanz erneut prüfen. Die Richter werden untersuchen, ob das Untergericht die Aussagen des Angeklagten und die übrige Beweislage korrekt bewertet hat. Aus den vorliegenden Angaben geht weder hervor, wann das Berufungsgericht sein Urteil fällen wird, noch ob weitere Zeugen aussagen werden.
Medien und Menschenrechtsorganisationen verfolgen das Verfahren aufmerksam. Ihr Interesse spiegelt die besondere Stellung des Falls in der Schweizer Justiz wider: Es geht um mutmassliche Straftaten im Ausland, einen belarussischen Angeklagten und einen Schweizer Straftatbestand, der seit weniger als einem Jahrzehnt besteht. Ein Urteil wird dazu beitragen zu klären, wie Schweizer Gerichte Vorwürfe der erzwungenen Verschleppung behandeln, wenn sich die zugrunde liegenden Ereignisse im Ausland abgespielt haben und die Beweise Jahrzehnte alt sein können.
Die Schweiz beurteilt die weiterreichenden Folgen
Das Urteil wird mitbestimmen, wie die Schweiz mit Vorwürfen erzwungener Verschleppung im Zusammenhang mit ausländischen Regimen umgeht. Die entsprechende Bestimmung wurde 2017 ins Schweizerische Strafgesetzbuch aufgenommen und beruht auf einem Übereinkommen der Vereinten Nationen. In diesem Prozess wird ihre praktische Reichweite in einem Fall mutmasslicher politischer Gewalt in Weissrussland geprüft, in dem ein Angeklagter vor einem Schweizer Gericht steht.
Für die Familien bietet das Verfahren eine formelle Prüfung dessen, was den 1999 verschwundenen Politikern widerfahren ist. Für Schweizer Staatsanwälte und Richter wirft der Fall schwierige Fragen zu Beweisen, widersprüchlichen Aussagen und mutmasslichen Handlungen ausserhalb der Schweiz auf. Die Begründung des Berufungsgerichts könnte bei künftigen Fällen zu internationalen Verbrechen und bei Opfern, die in der Schweiz Rechenschaft verlangen, als Orientierung dienen.
Zahlreiche Medien und Menschenrechtsorganisationen verfolgen die Verhandlung. Aus den verfügbaren Angaben geht weder hervor, wie sich der Angeklagte an der Berufungsverhandlung geäussert hat, noch wann das Urteil erwartet wird. Die Aufgabe des Gerichts bleibt klar umrissen: Es muss feststellen, ob die Beweise eine strafrechtliche Verantwortung nach Schweizer Recht belegen.