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Swiss Observer

Schweizer Schwimmbäder wollen Smart Glasses mit Kameras verbieten

Schweizer Schwimmbäder und Saunen fordern, dass Smart Glasses mit integrierten Kameras auf ihrem gesamten Gelände verboten werden. Die Betreiber sagen, die Geräte machten es schwierig, Filmaufnahmen zu erkennen, und gefährdeten die Privatsphäre in Schwimmbädern, Garderoben und Saunabereichen.

Schweizer Schwimmbäder wollen Smart Glasses mit Kameras verbieten
AISWI swissinfo.ch

Am 12. Oktober forderten Schweizer Schwimmbad- und Saunaorganisationen die lokalen Behörden auf, eine durch Brillen mit integrierten Kameras entstandene Lücke beim Datenschutz zu schliessen. Der Schweizerische Schwimmverband, der Verband der Hallen- und Freibäder sowie der Schweizerische Sauna-Bund gaben in der Deutschschweiz gemeinsam eine Warnung heraus. Sie forderten die Gemeinden auf, ihre Betriebsordnungen so anzupassen, dass Brillen mit Aufnahmefunktion auf dem gesamten Schwimmbadgelände nicht getragen werden dürfen.

Die Bedenken gehen über das Schwimmbecken hinaus. Garderoben und Saunabereiche bergen dasselbe Risiko, während die Geräte wie gewöhnliche Korrekturbrillen oder Sonnenbrillen aussehen können. Dadurch ist eine verdächtige Linse für Mitarbeitende oder andere Badegäste schwieriger zu erkennen als ein offen auf Schulterhöhe gehaltenes Mobiltelefon.

Die Intervention der Verbände erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem Smart Glasses in Schweizer Städten zunehmend sichtbar werden und Gemeinderäte prüfen, wie bestehende Datenschutzregeln für sie gelten. In Bern, Zürich und weiteren Gemeinden wurden bereits Vorstösse eingereicht, die Einschränkungen in öffentlichen Schwimmbädern und Sportanlagen fordern.

Im Ausgangsmaterial wird kein nationales Gesetz angekündigt. Der unmittelbare Vorstoss ist lokal: Die Betreiber wollen eine klare Formulierung, einheitliche Beschilderung und eine Regel, die Mitarbeitende durchsetzen können, ohne feststellen zu müssen, ob eine Brille gerade aufnimmt.

Die Aufnahmefunktion ins Visier nehmen

Die vorgeschlagene Regel richtet sich gegen die Aufnahmefunktion, nicht gegen das Aussehen der Brille. Gemäss der Empfehlung der Verbände wären optische Geräte, die Aufnahmen machen können, auf dem gesamten Schwimmbadgelände verboten. Damit müssten Empfangspersonal oder Bademeisterinnen und Bademeister weder verschiedene Marken unterscheiden noch nachweisen, dass eine Kamera eingeschaltet ist.

Die praktische Schwierigkeit liegt darin, die Geräte zu erkennen. Herkömmliche Kameras und Smartphones sind in der Regel sichtbar, wenn jemand fotografiert oder filmt. Bei Smart Glasses befindet sich die Linse auf Augenhöhe; sie können aufnehmen, während die tragende Person scheinbar ganz normal über das Schwimmbecken, den Garderobenbereich oder die Sauna blickt. Die gemeinsame Erklärung warnt, dass Badegäste ohne ihr Wissen gefilmt werden könnten.

Die Verbände haben einen Leitfaden für Mitarbeitende und ein Informationsplakat für Besucherinnen und Besucher erstellt. Diese Materialien sollen den Betrieben eine gemeinsame Grundlage bieten, um die Einschränkung zu erklären, mit Streitfällen umzugehen und Personen aufzufordern, die Brille abzunehmen oder sie ausserhalb der eingeschränkten Bereiche zu lassen.

Der Vorschlag trägt auch den Besonderheiten der Schweizer Schwimmbadverwaltung Rechnung. Viele Anlagen werden nach kommunalen oder lokalen Vorschriften betrieben. Die Umsetzung hängt daher von den Gemeinderäten, den Schwimmbadbetreibern und dem Wortlaut der jeweiligen Hausordnung ab. Ein Verbot lässt sich zwar leicht aushängen, doch seine Wirksamkeit hängt von einer konsequenten Durchsetzung am Eingang und auf dem Schwimmbadgelände ab.

Die Debatte in die Gemeinderäte tragen

Der Druck auf die Schweizer Gemeinden ist in den vergangenen Monaten gestiegen. In Bern, Zürich und weiteren Städten wurden Vorstösse für Verbote eingereicht. Damit weitet sich eine Debatte aus, die öffentliche Schwimmbäder in Basel, Luzern und andernorts bereits erreicht hat. Das Thema entwickelt sich somit von einzelnen Beschwerden zu Fragen der kommunalen Politik.

Eine lokale Regel kann den Betreibern eine klare Antwort geben, wenn Besucherinnen und Besucher eine Einschränkung infrage stellen. Sie kann Schwimmbäder zudem an die erhöhten Erwartungen an den Schutz der Privatsphäre anpassen, die bereits für Garderoben und Saunen gelten. Diese Bereiche sind auf persönliche Privatsphäre ausgelegt, und die Betreiber können nur begrenzt erkennen, was Besucherinnen und Besucher möglicherweise aufnehmen.

Die Empfehlung der Verbände enthält keine Zahlen zu gemeldeten Vorfällen und nennt weder einen bestimmten Hersteller noch ein bestimmtes Modell. Ihre Begründung stützt sich darauf, dass die Geräte schwer zu erkennen sind und möglicherweise ohne Einwilligung Aufnahmen gemacht werden. Diese Unterscheidung ist für politische Entscheidungsträger wichtig, die eine vorsorgliche Einschränkung gegen eine Ahndung einzelner Vorfälle abwägen.

Die Gemeinden müssen nun entscheiden, ob sie ihre Vorschriften überarbeiten, wie weit der Begriff Schwimmbadgelände gefasst werden soll und welche Sanktionen oder Verfahren zum Entfernen der Brillen gelten sollen. Der Leitfaden und das Plakat bieten den Betreibern einen Ausgangspunkt, während die politischen Vorstösse zeigen, dass sich einige Gemeinderäte bereits auf formellere Massnahmen vorbereiten.

Die regionalen Unterschiede beobachten

Die Reaktionen unterscheiden sich je nach Region: Die Romandie und das Tessin wollen die Entwicklung vorerst beobachten. Der Verband der Schwimmbäder in der Romandie und im Tessin, APRT, teilte Keystone-SDA mit, dass er vorläufig keine Massnahmen einführt. Er habe keine spezifischen Meldungen zu Smart Glasses erhalten, die ein relativ neues Phänomen seien. Die Mitarbeitenden seien jedoch geschult und auf das Thema aufmerksam gemacht worden.

Diese Haltung steht im Gegensatz zur Forderung der Deutschschweizer Verbände, Aufnahmebrillen durch lokale Vorschriften zu verbieten. Der Unterschied deutet nicht auf einen landesweiten Streit über den Schutz der Privatsphäre hin. Er spiegelt vielmehr unterschiedliche Ausmasse gemeldeter Aktivitäten und die regionale und lokale Organisation der Schweizer Schwimmbadbranche wider.

Für Badegäste könnte dies einen Flickenteppich unterschiedlicher Regeln bedeuten. Eine Anlage könnte verlangen, dass Smart Glasses an der Kasse abgegeben werden, während eine andere auf die Aufmerksamkeit der Mitarbeitenden und bestehende Datenschutzbestimmungen setzt. Auch Personen, die auf Korrekturbrillen angewiesen sind, könnten gefragt werden, ob ihre Brille eine Aufnahmefunktion hat. Eine klare Kommunikation ist deshalb wichtig.

Wie es weitergeht, hängt von den Entscheiden der Gemeinden, den Meldungen der Betreiber und der Verbreitung der Technologie ab. Vorerst fordern die Schweizer Schwimmbadverbände die Anlagen auf, Brillen mit Aufnahmefunktion als eigene Kategorie zu behandeln, selbst wenn die Geräte wie gewöhnliche Brillen aussehen.