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Swiss Observer

Schweiz plant strengere Social-Media-Regeln zum Schutz junger Menschen

Die Schweizer Regierung plant strengere Pflichten für Social-Media-Plattformen und Suchmaschinen. Dazu gehören erweiterte Verfahren zur Meldung mutmasslich rechtswidriger Inhalte und ein stärkerer Schutz Minderjähriger. Ein Gesetzesentwurf soll im Juni 2027 vorgelegt werden.

Schweiz plant strengere Social-Media-Regeln zum Schutz junger Menschen
AISWI swissinfo.ch

Die Schweiz bereitet eine neue Runde von Online-Regulierungen vor, die sich auf Kinder und Jugendliche konzentriert. Der Bundesrat erklärte am Mittwoch, er werde den Vorentwurf des Gesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen um stärkere Massnahmen zum Jugendschutz ergänzen. Zudem plant die Regierung, das Verfahren zur Meldung mutmasslich rechtswidriger Inhalte auszuweiten.

Das Gesetz würde grosse Dienste wie Google, Facebook und YouTube erfassen. Bundesbehörden sagen, diese Unternehmen spielten eine immer wichtigere Rolle dabei, wie Menschen Informationen finden und an der öffentlichen Debatte teilnehmen. Das vorgeschlagene Gesetz würde deshalb mehr Transparenz verlangen und die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer im Umgang mit Plattformen und Suchmaschinen stärken.

Die Ankündigung folgt auf eine Vernehmlassung, die von Oktober 2025 bis Februar 2026 stattfand. Die Behörden erhielten 214 Stellungnahmen, eine Mehrheit davon unterstützte den Vorschlag. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, kurz UVEK, beauftragt, bis Ende Juni 2027 eine Botschaft auszuarbeiten. Anschliessend entscheidet das Parlament, ob die Massnahmen Gesetz werden.

Plattformen sollen Risiken für Minderjährige prüfen

Die vorgeschlagenen Pflichten würden Plattformen dazu verpflichten, die Risiken ihrer Dienste für Minderjährige zu prüfen. Unternehmen müssten analysieren, ob ihre Produkte Gefahren für junge Nutzerinnen und Nutzer schaffen oder verstärken, und anschliessend Massnahmen zur Verringerung dieser Risiken einführen. Im Ausgangsmaterial wird nicht näher ausgeführt, welche technischen Schutzvorkehrungen der endgültige Gesetzesentwurf verlangen wird.

Die Regierung sagt, der Rahmen solle Minderjährigen eine sicherere Internetnutzung ermöglichen und zugleich ihr Recht wahren, an der öffentlichen Debatte teilzunehmen. Dieses Gleichgewicht ist in der Schweiz wichtig, wo soziale Medien zum Alltag gehören und für Kommunikation, Nachrichtenkonsum und politische Diskussionen genutzt werden.

Der Plan enthält auch eine direkte Einschränkung der Werbung. Grossen Plattformen wäre es untersagt, Minderjährigen personalisierte Werbung anzuzeigen. Die Massnahme würde beeinflussen, wie Dienste Informationen über junge Nutzerinnen und Nutzer verwenden, um kommerzielle Inhalte auszuwählen und gezielt zu verbreiten. Der Bundesrat hat noch keine Schwellenwerte veröffentlicht, anhand derer bestimmt würde, welche Plattformen als gross gelten. Auch hat er nicht dargelegt, wie Anbieter das Alter der Nutzerinnen und Nutzer überprüfen sollen. Diese Einzelheiten werden während der Ausarbeitung die praktische Reichweite des Gesetzes bestimmen.

Meldungen mutmasslich rechtswidriger Inhalte ausweiten

Das Meldeverfahren würde alle Arten von Inhalten erfassen, die mutmasslich rechtswidrig sind. Die geplante Ausweitung würde Nutzerinnen und Nutzern eine breitere Möglichkeit bieten, potenziell illegales Material auf den erfassten Plattformen und Suchmaschinen zu melden. Die Regierung hat noch nicht im Detail erläutert, wie Meldungen geprüft würden, wie schnell Anbieter reagieren müssten oder welche Rechtsbehelfe Nutzerinnen und Nutzer hätten, wenn eine Plattform eine Beschwerde zurückweist.

Die Meldevorschriften sind Teil eines umfassenderen Bestrebens, Online-Dienste transparenter zu machen. Bundesbehörden argumentieren, Plattformen und Suchmaschinen beeinflussten die öffentliche Debatte inzwischen so stark, dass klarere Verantwortlichkeiten und stärkere Nutzerrechte erforderlich seien. Der Vorschlag würde diese Verantwortlichkeiten den Anbietern auferlegen, statt jeden Streitfall einzelnen Nutzerinnen und Nutzern oder bestehenden Rechtswegen zu überlassen.

Die Änderung könnte für Technologieunternehmen, die in der Schweiz tätig sind, zusätzlichen Aufwand zur Einhaltung der Vorschriften verursachen. Sie könnte auch schwierige Fragen zur Moderation, zur Zuständigkeit und zur Abgrenzung zwischen rechtswidrigen Inhalten und Material aufwerfen, das lediglich anstössig oder umstritten ist. Im Ausgangsmaterial werden die Sanktionen bei Nichteinhaltung nicht genannt. Das Parlament kann diese Fragen prüfen, sobald der Bundesrat seine Botschaft vorlegt.

Politische Unterstützung mit Grundfreiheiten abwägen

Der Vorschlag findet in weiten Teilen der politischen und kantonalen Landschaft der Schweiz Unterstützung. Die Mitte, die Sozialdemokratische Partei und die Grünen unterstützen den Plan, ebenso 22 Kantone. Auch unter den 214 Stellungnahmen, die zwischen Oktober 2025 und Februar 2026 eingereicht wurden, fand sich in der Vernehmlassung eine Mehrheit zugunsten des Vorschlags.

Die Grünen hatten sich bereits mit Vorstössen im Parlament für einen stärkeren Jugendschutz eingesetzt. Ihre Forderungen trugen dazu bei, die Sicherheit Minderjähriger ins Zentrum des überarbeiteten Vorgehens der Regierung zu rücken. Der Bundesrat beabsichtigt nun, zusätzliche Massnahmen aufzunehmen, bevor er die Vorlage dem Parlament zur Prüfung vorlegt.

Der Widerstand bleibt sichtbar. Die Kantone Schwyz und Thurgau lehnen den Vorschlag ab, ebenso die Schweizerische Volkspartei. Die Gegnerinnen und Gegner verweisen auf mögliche Risiken für die Meinungs- und Informationsfreiheit. Diese Bedenken könnten die Debatte über den Umfang der Inhaltsmeldungen, die Unternehmen auferlegten Transparenzpflichten und den Schutz rechtmässiger, aber umstrittener Äusserungen beeinflussen.

Das Ergebnis der Vernehmlassung verschafft der Regierung eine breite Grundlage für das weitere Vorgehen, klärt aber die umstrittensten Einzelheiten des Gesetzesentwurfs nicht. Das Parlament wird die vorgeschlagenen Schutzmassnahmen gegen die verfassungsrechtliche Bedeutung einer offenen Kommunikation abwägen müssen.

Das Parlament soll die endgültigen Grenzen festlegen

Der nächste verbindliche Entscheid fällt im Parlament, nachdem die Regierung ihre Botschaft ausgearbeitet hat. Das UVEK muss das Dokument bis Ende Juni 2027 vorbereiten. Danach kann der Bundesrat die vorgeschlagene Gesetzgebung dem Parlament zur Beratung vorlegen. Der Zeitplan lässt den Behörden Spielraum, die Schwellenwerte für Plattformen, Meldeverfahren, Risikobeurteilungen und Durchsetzungsmechanismen festzulegen, die in der vorläufigen Ankündigung noch nicht näher beschrieben sind.

Für Familien, Schulen und junge Nutzerinnen und Nutzer werden die sichtbarsten Auswirkungen von diesen Einzelheiten abhängen. Ein Verbot personalisierter Werbung für Minderjährige könnte das kommerzielle Umfeld grosser Plattformen verändern. Breitere Meldewege könnten Nutzerinnen und Nutzern eine klarere Möglichkeit geben, mutmasslich rechtswidrige Inhalte zu melden. Neue Risikobeurteilungen könnten Anbieter dazu verpflichten, zu dokumentieren, wie sich ihre Dienste auf ein jüngeres Publikum auswirken.

Auch Technologieunternehmen müssen entscheiden, wie sie die Vorschriften auf dem Schweizer Markt einhalten. Die Regierung hat die Vorlage mit Transparenz, Nutzerrechten und der Teilnahme an der öffentlichen Debatte begründet. Kritikerinnen und Kritiker werden prüfen, ob sich diese Ziele mit einer wirksamen Moderation vereinbaren lassen, ohne rechtmässige Meinungsäusserungen oder den Zugang zu Informationen einzuschränken.

Der Vorschlag ist in die Gesetzgebungsphase eingetreten, doch die endgültigen Pflichten müssen noch ausgearbeitet werden. Das Parlament wird bestimmen, wie weit der Schutz in der Schweiz reicht und wie Anbieter ihn umsetzen müssen.