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Swiss Observer

Schweizer Gericht eröffnet Prozess gegen mutmasslichen ’Ndrangheta-Organisator

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona verhandelt den Fall eines 59-jährigen Mannes, der beschuldigt wird, in der Schweiz als finanzieller und logistischer Drahtzieher für einen ’Ndrangheta-Clan tätig gewesen zu sein.

Schweizer Gericht eröffnet Prozess gegen mutmasslichen ’Ndrangheta-Organisator
AISWI swissinfo.ch

Ein 59-jähriger Mann muss sich nun vor der Schweizer Justiz verantworten. Ihm wird vorgeworfen, einer der mächtigsten Mafiaorganisationen Italiens gedient zu haben. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona eröffnete das Verfahren am 31. August 2026. Im Zentrum steht die Frage, ob die ’Ndrangheta in der Schweiz aktiv war.

Die Anklage sagt, der Beschuldigte sei als finanzieller und logistischer Organisator für den Clan Anello-Fruci tätig gewesen. Italienische Verurteilungen hätten die Existenz und Struktur des Clans belegt, so die Bundesanwaltschaft. Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden werfen dem Mann vor, die Organisation wissentlich mindestens seit Anfang 2001 bis Juli 2020 unterstützt zu haben.

Die Vorwürfe beschreiben eine Rolle, die über eine einzelne kriminelle Transaktion hinausging. Die Ermittler werfen ihm vor, Geld nach Italien transferiert, Drogengeschäfte vermittelt und den illegalen Handel mit Waffen und Munition unterstützt zu haben. Ausserdem soll er einem Clanmitglied geholfen haben, sich in der Schweiz niederzulassen, indem er die Verwaltungsbehörden täuschte.

Die Vorwürfe müssen vor Gericht geprüft werden. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Das Verfahren dürfte mindestens acht Tage dauern. So hat das Gericht Zeit, das mutmassliche Netzwerk, dessen Finanzen und seine Verbindungen über die Schweizerisch-italienische Grenze hinweg zu untersuchen.

Die Anklage zeichnet mutmassliche Verbindungen zu Geld, Drogen und Waffen nach

Die Anklage stellt den Beschuldigten als Helfer dar, der kriminelle Märkte, Personen und Geld über Grenzen hinweg miteinander verband. Zu den mutmasslichen Handlungen gehören der Transport von Geldern nach Italien und Eingriffe in Drogengeschäfte. Damit kann eine kriminelle Organisation tätig sein, ohne dass ihre führenden Mitglieder direkt in Erscheinung treten müssen.

Die Staatsanwaltschaft bringt den Beschuldigten auch mit dem illegalen Handel mit Waffen und Munition in Verbindung. Die Anklageschrift, wie sie von der Bundesanwaltschaft zusammengefasst wurde, stellt diese Tätigkeiten als Teil eines umfassenderen Beitrags zur Existenz, Festigung und Stärke des Clans in der Schweiz dar.

Der Fall zeigt, dass sich Ermittlungen gegen organisierte Kriminalität oft nicht nur auf Straftaten auf der Strasse, sondern auch auf Unterstützungsstrukturen konzentrieren. Geldtransfers, Vermittlungen, Logistik und der Zugang zu lokalen Dienstleistungen können eine kriminelle Gruppe am Leben erhalten, selbst wenn ihre Führung im Ausland oder ausserhalb des Gerichtssaals bleibt.

Das Ausgangsmaterial nennt weder die mutmasslichen Transaktionssummen noch Drogenmengen oder Einzelheiten zu bestimmten Waffen. Diese Beweisfragen muss das Gericht klären. Aus den Vorwürfen geht jedoch hervor, wie breit die mutmassliche Rolle angelegt war: Sie umfasste Finanzen, Betäubungsmittel, Waffen und den Zugang zu Verwaltungsstellen und erstreckte sich über fast 20 Jahre.

Der Fall reicht bis in den Schweizer Verwaltungsapparat

Die mutmassliche Nutzung Schweizer Institutionen und Verwaltungsverfahren verleiht dem Fall eine ausgesprochen inländische Dimension. Laut Anklage nahm der Beschuldigte an einem ’Ndrangheta-Treffen teil und täuschte Schweizer Behörden, damit sich ein weiteres Mitglied im Land niederlassen konnte. Dieser mutmassliche Eingriff hätte dem Clan geholfen, sich eine Basis für seine Aktivitäten zu schaffen.

Der Vorwurf betrifft auch den Umgang mit kriminellen Vermögenswerten. Die Staatsanwaltschaft sagt, der Mann habe Bemühungen behindert, Vermögen aufzuspüren, zurückzuerlangen oder einzuziehen, obwohl er gewusst habe, dass es aus Straftaten stammte. Das Verschleiern von Vermögenswerten spielt in Verfahren gegen organisierte Kriminalität eine zentrale Rolle, weil dadurch der Wert illegaler Geschäfte lange erhalten bleiben kann, nachdem ein Drogen- oder Waffengeschäft abgeschlossen ist.

Die Vorwürfe setzen mehrere staatliche Bereiche gleichzeitig unter Druck: die Strafverfolgung, die Migrations- und Verwaltungsdienste, Finanzinstitute und Gerichte. Jeder dieser Bereiche verfügt möglicherweise nur über einen Teil des Gesamtbildes. Für eine erfolgreiche Strafverfolgung müssen diese Teile anhand von Beweisen zusammengeführt werden, die den Schweizer strafrechtlichen Anforderungen genügen.

Der Prozess prüft daher mehr als das Verhalten eines einzelnen Beschuldigten. Er untersucht, wie wirksam die Schweiz ausländische kriminelle Organisationen erkennen und zerschlagen kann, wenn diese über lokale Kontakte operieren.

Die Anklage wirft dem Netzwerk Zwang beim Eintreiben von Schulden vor

Laut Anklage trugen Einschüchterung und psychischer Zwang dazu bei, Schulden einzutreiben. Dieser Teil des Falls lenkt den Blick von der internationalen Logistik auf den Druck, der mutmasslich innerhalb der Schweiz auf Menschen ausgeübt wurde. Die Bundesanwaltschaft sagt, der Beschuldigte habe bei Handlungen im Zusammenhang mit dem Inkasso von Schulden Methoden nach Mafiaart angewandt.

Solche Vorwürfe sind bedeutsam, weil Zwang einer kriminellen Organisation Einfluss verschaffen kann, ohne dass sie ständig Gewalt anwenden muss. Laut Darstellung der Anklage können Drohungen, der Ruf einer Organisation und persönlicher Druck genügen, um Verpflichtungen durchzusetzen. Das Gericht muss klären, was gesagt und getan wurde, von wem und ob die Beweise die rechtlichen Tatbestandsmerkmale erfüllen.

Der Fall kommt zudem inmitten einer breiteren Debatte darüber, wie stark die Schweiz der organisierten Kriminalität ausgesetzt ist. Ein Schweizer Polizeichef bezeichnete das Land zuvor als attraktiv für kriminelle Gruppen, nicht nur als Versteck, sondern auch als Drehscheibe für den Handel mit Drogen, Waffen und Menschen. Diese allgemeine Einschätzung ist kein Beweis gegen den Beschuldigten, bietet aber einen Kontext dafür, weshalb die Bundesbehörden mutmassliche Netzwerke mit internationalen Verbindungen verfolgen.

Das Verfahren in Bellinzona wird öffentlich zeigen, wie die Schweiz diese Besorgnis in Strafverfolgung, Finanzermittlungen und Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden umsetzt.

Das Urteil wird die Strategie des Bundes auf die Probe stellen

Der Ausgang des Prozesses wird die Geschichte der Schweizer Reaktion auf grenzüberschreitende Mafia-Strukturen mitprägen. Die Anklage beschreibt eine mutmassliche Rolle, die Geldtransfers, die Vermittlung von Drogengeschäften, Unterstützung beim Waffenhandel, Täuschung von Behörden, Verschleierung von Vermögenswerten und die zwangsweise Eintreibung von Schulden umfasst. Das Gericht muss nun jeden Vorwurf einzeln beurteilen und entscheiden, ob die Beweise eine Beteiligung an organisierter Kriminalität belegen.

Der Fall zeigt auch, weshalb die Zuständigkeit des Bundes wichtig ist. Die mutmasslichen Handlungen überschreiten Kantons- und Landesgrenzen, während die behaupteten Verbindungen von der Schweiz bis nach Italien reichen. Bellinzona ist Schauplatz eines Verfahrens, das auf Zusammenarbeit, dokumentarischen Beweisen und der sorgfältigen Rekonstruktion von Ereignissen beruht, die bis ins Jahr 2001 zurückreichen.

Eine Verurteilung könnte den Einsatz des Schweizer Strafrechts gegen Helfer bekräftigen, die mutmasslich Mafiaorganisationen unterstützen, ohne dass ihnen vorgeworfen wird, jede zugrunde liegende Straftat angeführt zu haben. Ein Freispruch oder ein teilweiser Schuldspruch würde ebenfalls die Grenzen dieses Ansatzes und die erforderlichen Beweise für den Nachweis einer solchen Verbindung verdeutlichen.

Vorerst bleiben die Vorwürfe Anklagepunkte. Das Bundesstrafgericht dürfte den Fall mindestens acht Tage lang verhandeln, bevor das Verfahren in die nächste Phase übergeht.