Vereinigte Staaten
Schweizerin am Flughafen Dallas von ICE festgehalten
Eine 23-jährige Schweizerin wird am Flughafen Dallas von US-Einwanderungsbeamten festgehalten, während ihr Antrag auf eine US-Aufenthaltsbewilligung hängig ist. Das Schweizer Aussendepartement erklärt, sein Konsulat stehe mit den US-Behörden und ihrer Familie in Kontakt.

Eine 23-jährige Zürcherin befindet sich in US-Einwanderungshaft, nachdem ICE-Beamte sie am Flughafen Dallas festgenommen haben, wo sie zu einer Familienfeier unterwegs war. Sie ist mit einem US-Bürger verheiratet und hatte eine Green Card beantragt. Nun wird sie bis zu ihrer Ausschaffung festgehalten.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bestätigte den Fall. Das Schweizer Generalkonsulat in Atlanta steht mit den US-Behörden und der Familie der Frau in Kontakt. Das EDA erklärt, es könne ihre Freilassung nicht erwirken und sich nicht in US-Gerichtsverfahren einmischen, deren Rechtmässigkeit die Schweiz respektiere.
Laut ihrer Familie wurde ihre Aufenthaltsbewilligung im November ungültig, während ihr Antrag noch bearbeitet wurde. Während dieses Verfahrens konnte sie die Vereinigten Staaten nicht verlassen. Ihre Angehörigen bereiten sich nun auf eine mögliche Ausschaffung in die Schweiz vor. Über das weitere Vorgehen entscheiden die US-Einwanderungsverfahren.
Ihr Weg vom Au-pair zur Green-Card-Beantragung
Ihr Weg von der Schweiz in die USA begann 2023, als sie als Au-pair einreiste. Während ihres Aufenthalts lernte sie den Mann kennen, der später ihr Ehemann wurde. Das Paar heiratete Mitte 2025, woraufhin sie eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung beantragte, allgemein als Green Card bekannt.
Das Antragsverfahren schränkte ihre Reisemöglichkeiten ein. Laut ihrer Familie konnte sie die USA nicht verlassen, solange ihr Gesuch hängig war. Ihre Aufenthaltsbewilligung lief im November ab. Damit geriet sie in eine prekäre Lage, während sie auf den Fortgang des Verfahrens wartete.
Die Festnahme ereignete sich letzten Freitag am Flughafen Dallas, als sie zu einer Familienfeier unterwegs war. Watson berichtete, dass drei ICE-Beamte sie in Gewahrsam nahmen. Ihr Fall zeigt, welche konkreten Folgen es für eine Schweizer Staatsangehörige haben kann, wenn ihre Pläne, in den Vereinigten Staaten zu leben, an ein Einwanderungsgesuch und die Ehe mit einem US-Bürger geknüpft sind. Vorerst bleibt sie in Haft, während ihre Familie sich auf eine mögliche Rückkehr in die Schweiz vorbereitet.
Die gemeldeten Verlegungen zwischen Haftanstalten nachverfolgen
Laut ihren Angehörigen wurde die 23-Jährige nach ihrer Festnahme zwischen Haftanstalten in Texas und Oklahoma verlegt. Sie sagten Watson, sie sei zunächst in ein Ausschaffungsgefängnis gebracht und danach in ein Gefängnis in Oklahoma verlegt worden. Die Familie erklärte, ihre Hände und Füsse seien gefesselt gewesen. Dort sei sie «wie eine gefährliche Kriminelle behandelt» worden.
Es wird angenommen, dass sie in ein Ausschaffungsgefängnis in der Nähe von Dallas zurückgebracht wurde. Laut ihrer Familie teilt sie sich dort ein Zimmer mit 70 weiteren Frauen. Diese Angaben stammen aus den von Watson wiedergegebenen Schilderungen ihrer Angehörigen.
Wegen der gemeldeten Verlegungen bereitet sich ihre Familie auf eine unmittelbar bevorstehende Ausschaffung in die Schweiz vor. Ihre Lage hängt weiterhin von den US-Einwanderungsverfahren ab, während das Schweizer Konsulat mit den zuständigen Behörden und ihren Angehörigen in Kontakt steht. Das EDA hat den Fall bestätigt, erklärt jedoch, dass es aufgrund der Datenschutzbestimmungen keine weiteren Angaben machen könne. Seine Aufgabe umfasse weder eine Einmischung in das Gerichtsverfahren noch die Organisation ihrer Freilassung.
Die rechtlichen und diplomatischen Folgen beurteilen
Eine freiwillige Ausreise aus den USA könnte laut von Watson zitierten Anwälten eine langfristige Folge haben: eine Wiedereinreisesperre von mehreren Jahren. Einige Anwälte halten es für möglich, dass der Frau kaum etwas anderes übrig bleibt, als freiwillig auszureisen. Ihre Familie bereitet sich auf eine mögliche Ausschaffung in die Schweiz vor.
Ein von Watson interviewter Einwanderungsanwalt sagte, Festnahmen von Personen mit hängigen Green-Card-Anträgen seien erst seit der zweiten Amtszeit von Präsident Donald Trump zur gängigen Praxis geworden. Der Anwalt bezeichnete das Vorgehen als politisches Manöver und als Versuch, «die Einwanderung in die Vereinigten Staaten auf null zu bringen».
Für die Angehörigen der Frau stehen ihre Rückkehr und die Aussicht auf eine Sperre im Vordergrund, die sie jahrelang an einer Rückkehr in die USA hindern könnte. Die diplomatische Reaktion der Schweiz beschränkt sich auf konsularische Kontakte: Das Generalkonsulat in Atlanta spricht mit den US-Behörden und der Familie. Das EDA erklärt, die Schweiz respektiere das US-Rechtssystem und könne nicht in das Verfahren eingreifen. Ihr Antrag und ihre Inhaftierung sind nun Teil dieses US-Verfahrens.