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Swiss Observer

Schweizer Politiker wollen Regeln für das Schweizerkreuz verschärfen

Der Ständerat will, dass die Schweizer Regierung eine Praxis rückgängig macht, die das Schweizerkreuz auf im Ausland hergestellten Produkten erlaubt, wenn diese als «Swiss Engineering» gekennzeichnet sind. Im Streit stehen der Schutz der Schweizer Marke und der inländischen Produktion sowie Unternehmen, die mehr Flexibilität in der internationalen Produktion anstreben.

Schweizer Politiker wollen Regeln für das Schweizerkreuz verschärfen
AISWI swissinfo.ch

Der Ständerat stimmte am 24. September 2026 mit 32 zu 5 Stimmen dafür, eines der bekanntesten kommerziellen Symbole der Schweiz stärker zu schützen. Der Ständerat will, dass das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum, bekannt als IGE, eine Praxis rückgängig macht, die das Schweizerkreuz auf im Ausland hergestellten Produkten erlaubt, wenn diese die Bezeichnung «Swiss Engineering» tragen.

Die Motion geht nun an den Nationalrat, der noch nicht Stellung bezogen hat. Bis dahin bleibt die Praxis des IGE in Kraft. Der Streit geht über die Gestaltung eines Logos hinaus. In der Schweiz steht das Kreuz für nationale Herkunft, technisches Know-how und eine Verbindung zur einheimischen Produktion. Unternehmen nutzen diese Assoziation, um Waren auf umkämpften internationalen Märkten hervorzuheben.

Ständeräte, die die Motion unterstützten, argumentierten, dass das Kreuz auf im Ausland hergestellten Produkten seine Exklusivität mindere und seinen kommerziellen Wert schwäche. Sie warnten zudem, diese Regelung könnte Unternehmen dazu ermutigen, ihre Produktion ins Ausland zu verlagern und gleichzeitig eine ausgeprägte Schweizer Identität beizubehalten.

Der Bundesrat hat sich gegen eine sofortige Gesetzesänderung ausgesprochen. Er sagt, die umfassenderen «Swissness»-Regeln würden bereits überprüft und Gerichte könnten die Praxis beurteilen, wenn ein Unternehmen die Kennzeichnung auf in der Schweiz verkauften Produkten verwendet.

Der Fall On verschob die Grenzen der Swissness

Das IGE änderte seine Praxis im März 2026 nach einem Streit mit dem Schuhhersteller On. Gemäss dem angepassten Vorgehen darf ein Unternehmen das Schweizerkreuz auf im Ausland hergestellten Produkten anbringen, wenn es diese als «Swiss Engineering» kennzeichnet. Die Änderung ermöglichte es On, sich in einem langjährigen Verfahren gegen die Behörden durchzusetzen.

Der Entscheid spiegelt eine Unterscheidung innerhalb der Schweizer Herkunftsregeln wider. Produkte, die die Anforderungen für «Swiss made» erfüllen, dürfen diese Bezeichnung weiterhin tragen. Die separate Formulierung «Swiss Engineering» hebt Forschung und Entwicklung hervor, auch wenn die Produktion ausserhalb der Schweiz stattfindet.

Diese Unterscheidung kommt Unternehmen entgegen, die ihre Produkte in der Schweiz entwerfen und entwickeln, sich aber auf internationale Fabriken stützen. Sie ermöglicht es ihnen, Schweizer technisches Know-how auf weltweit verkauften Waren deutlich hervorzuheben. Mit der Motion des Ständerats würde das Schweizerkreuz nicht mehr Teil dieser Kennzeichnung sein, wenn das physische Produkt im Ausland hergestellt wird.

Der Fall hat die Aufmerksamkeit erneut darauf gelenkt, was Konsumentinnen und Konsumenten verstehen, wenn sie ein Schweizer Symbol sehen. Ein Kreuz auf der Verpackung kann auf Montage im Inland, lokale Arbeitsplätze oder Schweizer Qualitätsstandards unter Schweizer Kontrolle hindeuten, auch wenn der Produktionsstandort ein anderer ist. Der aktuelle Streit beantwortet nicht alle Fragen rund um «Swissness». Er rückt ein besonders sichtbares Zeichen ins Zentrum der Debatte.

Kleine Hersteller verteidigen die Produktion im Inland

Kleine und mittlere Hersteller sagen, das Schweizerkreuz sei einer der wenigen Vorteile, die sie ohne ausländische Fabriken nutzen könnten. Während der Debatte im Ständerat argumentierten die Befürworter der Motion, dass Unternehmen, die in der Schweiz produzieren, direkt benachteiligt würden, wenn im Ausland hergestellte Waren unter der Kennzeichnung «Swiss Engineering» dasselbe nationale Symbol tragen dürften.

Für ein KMU ohne Produktionsstandort im Ausland kann das Kreuz die einheimische Herstellung vermitteln und die eigenen Produkte hervorheben. Die Produktion im Inland stützt zudem Arbeitsplätze und Zuliefernetzwerke, wobei das Ausgangsmaterial die Zahl der betroffenen Unternehmen oder Beschäftigten nicht beziffert.

Der Streit macht ein Spannungsfeld innerhalb der Schweizer Industrie sichtbar. Forschung und Entwicklung finden häufig grenzüberschreitend statt, während die Herstellung in mehreren Ländern erfolgen kann. Grosse Unternehmen können solche Strukturen organisieren und dennoch einen Schweizer Hauptsitz oder eine Entwicklungsabteilung unterhalten. Kleinere Hersteller sind möglicherweise stärker auf die Glaubwürdigkeit einer tatsächlichen Produktion in der Schweiz angewiesen.

Der Ständerat räumt einer engen und leicht verständlichen Verbindung zwischen dem Symbol und dem Herstellungsort Vorrang ein. Unternehmen, die auf das umfassendere Konzept «Swiss Engineering» setzen, hätten weniger Spielraum, das Kreuz zu verwenden, falls der Nationalrat die Motion annimmt und das IGE seine Praxis rückgängig macht.

Bundesrat lässt Gesetzesüberprüfung offen

Der Bundesrat hält sich zurück, während das IGE die umfassenderen Auswirkungen der Swissness-Regeln überprüft. Die Regierung will dieser Beurteilung nicht vorgreifen, indem sie das Gesetz vor Abschluss der Überprüfung ändert. Sie hat zudem darauf hingewiesen, dass die Verwendung der Kennzeichnung auf in der Schweiz verkauften Waren gerichtlich angefochten werden könnte.

Damit stehen mehrere Schritte bevor. Der Nationalrat muss die Motion des Ständerats beraten. Stimmen beide Kammern zu, müssten die Regierung und die zuständigen Behörden festlegen, wie die verlangte Rücknahme umzusetzen wäre. Die umfassendere Überprüfung des IGE könnte zudem klären, wie Herkunft, Entwicklungsarbeit und Herstellung auf Produkten dargestellt werden sollen, die unter einer Schweizer Marke verkauft werden.

Das Vorgehen des Bundesrats spiegelt die Komplexität des rechtlichen Rahmens wider. Schweizer Unternehmen können in der Schweiz forschen und entwickeln, im Ausland produzieren und ihre Produkte international vermarkten. Regeln zum Schutz des Rufs des Landes müssen solche Geschäftsmodelle berücksichtigen und gleichzeitig den Konsumentinnen und Konsumenten verständliche Informationen geben.

Vorerst hat der Ständerat eine klare politische Vorgabe gemacht: Das Schweizerkreuz soll eng mit in der Schweiz hergestellten Produkten verbunden bleiben. Der nächste Entscheid liegt beim Nationalrat, danach folgen das Ergebnis der Überprüfung durch das IGE und mögliche Gerichtsverfahren.

Nächste Abstimmung prägt Schweizer Markenkennzeichnung

Das unmittelbare Ergebnis ist politischer Rückenwind, kein endgültiges Verbot. Mit 32 zu 5 Stimmen hat der Ständerat der Kampagne zur Stärkung des Schweizerkreuzes in einer Kammer eine deutliche Mehrheit verschafft. Der Nationalrat muss jedoch noch entscheiden, ob er die Motion unterstützt.

Kommt der Vorschlag voran, dürften Unternehmen, die Produkte im Ausland herstellen, das Schweizerkreuz nur noch eingeschränkt mit «Swiss Engineering» kombinieren. Unternehmen könnten die Kennzeichnung «Swiss made» weiterhin verwenden, sofern ihre Produkte die bestehenden Anforderungen erfüllen. Die Grenzen für Angaben zu Engineering und Entwicklung blieben Teil der umfassenderen Swissness-Überprüfung.

Der Entscheid ist für Exporteure, inländische Fabriken und Konsumentinnen und Konsumenten wichtig, die das Kreuz als schnelle Orientierung zur Herkunft verwenden. Er wird auch zeigen, wie die Schweiz ein nationales kommerzielles Gut schützt, während Unternehmen Design, Forschung und Herstellung auf mehrere Länder verteilen.

Die Debatte begann mit einer technischen Änderung der Verwaltungspraxis und ist zu einer parlamentarischen Anfechtung der Bedeutung der Schweizer Markenkennzeichnung geworden. Die nächste Abstimmung wird zeigen, ob der Nationalrat die Ansicht des Ständerats teilt, dass das Kreuz konsequenter Waren aus der Schweiz vorbehalten bleiben muss.