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Swiss Observer

Schweizer Schwimmbäder wollen Smart Glasses mit Kameras verbieten

Schweizer Schwimmbad- und Sauna-Verbände fordern die Gemeinden auf, mit Kameras ausgestattete Smart Glasses auf ihrem gesamten Areal zu verbieten. Die Geräte seien kaum von gewöhnlichen Brillen zu unterscheiden und stellten in Schwimmbädern und Garderoben ein ernsthaftes Risiko für die Privatsphäre dar.

Schweizer Schwimmbäder wollen Smart Glasses mit Kameras verbieten
AISWI swissinfo.ch

Schwimmbadbetreiber fordern die Gemeinden auf, zu handeln, bevor Brillen mit Kameras zum Alltag werden. Am 12. Oktober 2026 veröffentlichten der Schweizerische Schwimminstruktorenverband, der Verband Schweizerischer Schwimmbäder und der Schweizerische Sauna-Verband in der Deutschschweiz eine gemeinsame Warnung. Sie forderten lokale Vorschriften, die Brillen mit Kameras auf dem gesamten Schwimmbadgelände verbieten, einschliesslich der Garderoben, wo sich die Privatsphäre besonders schwer schützen lässt.

Die Bedenken sind ebenso praktischer wie technologischer Natur. Wer eine gewöhnlich aussehende Brille trägt, kann möglicherweise Fotos oder Videos aufnehmen, ohne dass die Menschen in der Nähe davon wissen. In einem Schwimmbad, einer Sauna oder einer Garderobe haben Mitarbeitende möglicherweise keine zuverlässige Möglichkeit, mit blossem Auge zu erkennen, ob ein Gerät Aufnahmen macht.

Die Verbände empfehlen Städten und lokalen Behörden, ihre Reglemente anzupassen. Ihr Vorschlag würde optische Geräte mit Aufnahmefunktion auf dem gesamten Schwimmbadgelände verbieten. Die Forderung schafft kein schweizweit geltendes Gesetz. Gemeinden und Betreiber müssten die Vorschrift in ihren eigenen Reglementen verankern und umsetzen.

Zur Unterstützung der Durchsetzung haben die Organisationen einen Leitfaden für Mitarbeitende und ein Informationsplakat für Badegäste erstellt. Die Kampagne steht für die zunehmenden Bemühungen, den Einsatz von Technologien an Orten zu regeln, an denen Menschen sich umziehen, schwimmen und Gemeinschaftseinrichtungen nutzen möchten, ohne dabei aufgenommen zu werden.

Versteckte Kameras erkennbar machen

Das Hauptproblem bei der Durchsetzung ist die Erkennbarkeit, nicht einfach die Existenz von Kameras. Herkömmliche Kameras und Mobiltelefone lassen sich oft anhand ihrer Form und Verwendung erkennen. Smart Glasses verwischen diesen Unterschied. Ihre Gläser und Gestelle können wie gewöhnliche Korrekturbrillen aussehen. Mitarbeitende im Schwimmbad müssen dann ohne Spezialausrüstung und ohne eindeutigen Hinweis der tragenden Person entscheiden, ob das Gerät eine Aufnahmefunktion hat.

Diese Unsicherheit ist an Orten von Bedeutung, an denen Menschen oft Badekleidung tragen oder sich umziehen. Die Verbände warnten ausdrücklich vor Foto- und Videoaufnahmen, die ohne Wissen der gefilmten Personen gemacht werden. In ihrem Vorschlag stehen die Einwilligung und die Möglichkeit, Aufnahmegeräte zu erkennen, im Zentrum der Regeln.

Ein umfassendes Verbot würde den Mitarbeitenden zudem eine einfache Anweisung geben. Statt beurteilen zu müssen, ob jemand gerade filmt, könnten Betreiber Brillen mit Kameras auf dem Gelände verbieten. Der Leitfaden und das Plakat der Verbände sollen den Mitarbeitenden dabei helfen, die Regel einheitlich zu vermitteln und den Badegästen zu erklären.

Die vorliegende Quelle berichtet weder von einem konkreten Vorfall noch von einer Zahl von Beschwerden oder einem bestätigten Aufnahmefall, der der Warnung zugrunde liegt. Sie beschreibt die zunehmende Verbreitung von Smart Glasses und ein allgemeines Risiko für die Privatsphäre. Dieser Unterschied wird wichtig sein, wenn die Gemeinden über den Geltungsbereich ihrer Reglemente und den Umgang der Mitarbeitenden mit Streitfällen am Eingang entscheiden.

Gemeinden zur Festlegung von Regeln drängen

In Bern und Zürich wächst bereits der politische Druck, Einschränkungen einzuführen. In beiden Städten sowie in weiteren Schweizer Gemeinden wurden Vorstösse eingereicht, die ein Verbot von Smart Glasses in öffentlichen Schwimmbädern und Sportanlagen fordern. Damit stellt sich den lokalen Behörden eine politische Frage, die über den Betrieb von Schwimmbädern hinausgeht: Wie sollen öffentliche Orte Konsumgeräte regeln, die unauffällig Aufnahmen machen können?

Die kommunalen Vorschriften dürften bestimmen, wie sich die Frage in der Praxis entwickelt. Gemeinderäte und Schwimmbadbetreiber müssen entscheiden, wo ein Verbot gilt, wie es kommuniziert wird, ob Ausnahmen aus medizinischen Gründen oder Gründen der Barrierefreiheit möglich sind und was Mitarbeitende tun können, wenn Besuchende sich weigern, die Brille abzunehmen. Die Verbände setzen sich für ein klares Verbot auf dem gesamten Schwimmbadgelände ein, unterstützt durch Beschilderung und Schulungen für Mitarbeitende.

In der Schweiz ist die lokale Umsetzung besonders wichtig. Öffentliche Schwimmbäder werden im Rahmen kommunaler oder lokaler Vereinbarungen betrieben, und die Regeln können sich von Anlage zu Anlage unterscheiden. Ein Beschluss in Bern oder Zürich würde nicht automatisch für alle Schwimmbäder des Landes gelten, könnte aber andere Gemeinderäte beeinflussen.

Die Kampagne setzt die Gemeinden daher unter Druck, von allgemeinen Grundsätzen zum Schutz der Privatsphäre zu sichtbaren und durchsetzbaren Regeln am Eingang überzugehen. Bis die lokalen Behörden entscheiden, ob sie ihr Vorgehen koordinieren wollen, dürften Badegäste auf unterschiedliche Regeln treffen.

Unterschiede zwischen den Regionen beobachten

Die Reaktionen fallen in den Schweizer Sprachregionen unterschiedlich aus. Die Verbände der Schwimminstruktoren, Schwimmbäder und Saunen in der Deutschschweiz haben die Warnung veröffentlicht und empfehlen Änderungen der Reglemente. In der Romandie und im Tessin teilte der Verband APRT Keystone-SDA mit, dass er vorerst keine Massnahmen ergreife.

APRT sagte, der Verband habe keine konkreten Meldungen zum relativ neuen Phänomen der Smart Glasses erhalten. Die Mitarbeitenden seien jedoch auf das Thema aufmerksam gemacht und für den Umgang damit geschult worden. So bleibt die Angelegenheit unter Beobachtung, ohne dass sofort eine branchenweite Empfehlung ausgesprochen wird.

Der Unterschied bedeutet keine rechtliche Trennung zwischen den Regionen. Er spiegelt unterschiedliche Einschätzungen der gemeldeten Fälle und der lokalen Bedingungen wider. Einzelne Anlagen können Brillen mit Kameras weiterhin in ihrer Hausordnung regeln, auch wenn ein Regionalverband kein allgemeines Verbot gefordert hat.

Für Besuchende könnte sich daraus ein Flickenteppich unterschiedlicher Regeln ergeben. Eine Brille, die in einem Schwimmbad erlaubt ist, könnte in einem anderen abgewiesen werden, je nach Hausordnung des Betreibers und danach, ob das Gerät eine Aufnahmefunktion hat. Klare Schilder an den Eingängen werden wichtig sein, insbesondere für Touristinnen und Touristen sowie für Einwohnerinnen und Einwohner, die Kantons- oder Sprachgrenzen überschreiten. Das Plakat und der Leitfaden für Mitarbeitende der Verbände sollen diese Unsicherheit verringern.

Auf einen Flickenteppich von Regeln einstellen

Die Gemeinden müssen sich nun zwischen freiwilliger Wachsamkeit und einem ausdrücklichen Verbot entscheiden. Die Schweizer Verbände haben einen fixfertigen Rahmen vorgelegt: Brillen mit Kameras verbieten, Mitarbeitende schulen und die Regel mit gut sichtbaren Informationen für Badegäste erklären. Die Empfehlung bietet den lokalen Behörden eine Möglichkeit, Bedenken zum Schutz der Privatsphäre aufzugreifen, ohne auf ein nationales Gesetz zu Technologie warten zu müssen.

Die nächsten Schritte hängen von den Gemeinderäten und den einzelnen Schwimmbadbetreibern ab. Sie müssen den Geltungsbereich allfälliger Einschränkungen festlegen und sicherstellen, dass diese verhältnismässig und verständlich durchgesetzt werden. Eine Regel, die sich auf das Vorhandensein einer Aufnahmefunktion bezieht, lässt sich möglicherweise einfacher vermitteln als eine Regel, die davon abhängt, ob Mitarbeitende vermuten, dass jemand filmt. Die Aufnahmefunktion bleibt jedoch schwer zu erkennen, wenn das Gerät wie eine gewöhnliche Brille aussieht.

Der Bericht nennt weder einen nationalen Zeitplan noch einen einheitlichen Bundesstandard. Er zeigt auch nicht auf, wie viele Menschen in der Schweiz derzeit Brillen mit Kameras verwenden. Wegen dieser offenen Fragen müssen die lokalen Behörden unmittelbar Regeln festlegen, während sich die Technologie weiterentwickelt.

Für Badegäste in der Schweiz ist die praktische Botschaft einfach: Prüfen Sie vor dem Besuch eines Schwimmbads oder einer Sauna die Hausordnung und rechnen Sie damit, dass Betreiber Brillen mit Kameras anders behandeln als gewöhnliche Brillen. Die Debatte wird mit kommunalen Beschlüssen, den Regeln der einzelnen Anlagen und möglichen künftigen Meldungen über Missbrauch weitergehen.