Nestlé
Nestlé in Texas wegen mutmasslicher Schwermetalle in Babynahrung verklagt
Texas hat Nestlé und dessen Tochtergesellschaft Gerber verklagt. Der Vorwurf lautet, Babynahrungsprodukte hätten gefährliche Mengen an Arsen, Blei und Cadmium enthalten und Eltern seien über deren Sicherheit getäuscht worden. Nestlé weist die Vorwürfe zurück. Sie betreffen Produkte, die in den Vereinigten Staaten verkauft wurden.

Texas hat Gerbers Sicherheitszusicherungen vor Gericht gebracht. Generalstaatsanwalt Ken Paxton hat ein Verfahren gegen Nestlé und dessen US-Tochtergesellschaft Gerber Products eingeleitet. Der Vorwurf lautet, Eltern seien über giftige Schwermetalle in Babynahrung getäuscht worden. Der Fall betrifft Produkte, die in den Vereinigten Staaten verkauft wurden, und Vorwürfe im Zusammenhang mit Arsen, Blei, Cadmium und Quecksilber.
Paxton zufolge vermarktete Gerber seine Produkte als sicher, streng geprüft und von Kinderärzten empfohlen, während interne Tests gefährliche Konzentrationen in bestimmten Zutaten nachwiesen. Die Vorwürfe betreffen 67 Chargen Reismehl, die zwischen 2017 und 2019 verwendet wurden. Die Arsenwerte lagen dabei über dem Neunfachen der Konzentration, die von der US-Bundesregierung für abgefülltes Wasser zugelassen ist.
In der Klage werden zudem Karotten mit Cadmiumwerten von bis zum 17-Fachen des Grenzwerts für abgefülltes Wasser und Süsskartoffeln mit Bleiwerten von knapp dem 10-Fachen dieses Grenzwerts angeführt. Diese Vergleiche belegen weder, wie viel ein Kind aufgenommen hat, noch, dass ein bestimmtes Produkt einen Schaden verursacht hat. Sie zeigen jedoch die Messwerte, auf denen der Verbraucherschutzfall des Bundesstaats beruht.
Nestlé weist die Vorwürfe zurück. Das Verfahren stützt sich auf das texanische Gesetz gegen irreführende Geschäftspraktiken, den Texas Deceptive Trade Practices Act, kurz DTPA. Dieses Gesetz erlaubt es dem Bundesstaat, mutmasslich irreführendes Geschäftsverhalten anzufechten.
Die Messwerte zu den Vorwürfen im Detail
Die von Texas angeführten Werte unterscheiden sich je nach Metall und Zutat deutlich. In Paxtons Erklärung heisst es, das in Gerber-Produkten verwendete Reismehl habe mehr als das Neunfache der zulässigen Arsenkonzentration für abgefülltes Wasser enthalten. Bei Karotten seien es bis zum 17-Fachen des zulässigen Cadmiumwerts gewesen, während Süsskartoffeln beinahe das 10-Fache des zulässigen Bleiwerts enthalten hätten.
Der Bundesstaat nimmt bei seinem Vergleich die Grenzwerte für abgefülltes Wasser als Bezugspunkt. Das bedeutet nicht, dass Babynahrung und abgefülltes Wasser identisch reguliert werden. Ausserdem enthält die Quelle keine Angaben zu Portionsgrössen, Expositionsberechnungen oder eine vollständige Liste der betroffenen Fertigprodukte. Diese Einzelheiten werden wichtig sein, wenn die Vorwürfe vor Gericht geprüft werden.
Paxton bezeichnet Arsen, Blei und Quecksilber als Neurotoxine. Zudem sagt er, Bundesgesundheitsbehörden zählten Arsen, Blei und Quecksilber zu den drei Stoffen, die als potenziell besonders schädlich für die menschliche Gesundheit gelten. In der medizinischen Toxikologie gebe es, so Paxton, für Blei und anorganisches Arsen bei Säuglingen keinen festgelegten sicheren Schwellenwert, unterhalb dessen eine Exposition als völlig unbedenklich gelten könne.
Gerber verweist inzwischen über einen QR-Code auf seinen Etiketten auf Testergebnisse. Paxton wirft dem Unternehmen vor, der Schwermetallgehalt und die Sicherheitsversprechen auf der Vorderseite der Verpackungen seien unverändert geblieben. Laut der für Leserinnen und Leser bestimmten Zusammenfassung des Falls weist Nestlé die Vorwürfe zurück. Der Ausgangsbericht hielt fest, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme durch AWP zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar war.
Die Testunterlagen genau prüfen
Ob Fertigprodukte statt nur Zutaten getestet wurden, steht im Zentrum des Streits. Paxton zufolge testete Gerber nur selten auf Quecksilber. Während des grössten Teils des beschriebenen Zeitraums habe das Unternehmen bestimmte Zutaten statt der fertigen Babynahrung getestet. Dieser Unterschied ist wichtig, denn Verarbeitung, Mischung und Portionsgrösse können die Konzentration beeinflussen, die ein Kind mit einem zubereiteten Produkt aufnimmt.
Die Erklärung des texanischen Generalstaatsanwalts enthält weder einen vollständigen Testplan noch Angaben dazu, wie viele Fertigprodukte untersucht wurden. Sie verweist jedoch auf ein separates Warnsignal aus Alaska. Im Jahr 2021 stellte das Labor des Bundesstaats Alaska in zwei Proben von Gerber-Reisgetreide Arsenwerte fest, die über dem bundesweiten Grenzwert lagen.
Paxton zufolge gab Gerber nach diesen Befunden weder Rückrufe noch Warnungen heraus und verkaufte die Produkte weiter. Er weist auch darauf hin, dass das Unternehmen Produkte wegen Kunststoffverunreinigungen und Erstickungsgefahr zurückgerufen, dies jedoch nie wegen Schwermetallen getan habe. Die Vorwürfe werfen die Frage auf, wie ein Hersteller entscheidet, wann Testergebnisse eine Änderung der Kennzeichnung, eine öffentliche Mitteilung oder einen Verkaufsstopp erfordern.
Laut der Erklärung führt ein QR-Code inzwischen zu den Testergebnissen. Das Gerichtsverfahren wird klären, ob diese Offenlegung den Bedenken Rechnung trug und ob frühere Verpackungen nach texanischem Recht als irreführende Vermarktung einzustufen waren. Auch die Testunterlagen und Sicherheitsversprechen des Unternehmens werden dabei geprüft.
Den Fall in Nestlés weiteren Sicherheitskontext einordnen
Die Klage folgt auf einen separaten Rückruf von Nestlé-Babynahrung, der Dutzende Länder betraf. Anfang 2026 rief das Unternehmen mit dem Giftstoff Cereulid verunreinigte Säuglingsnahrung zurück. Der ursprüngliche Rückruf umfasste 31 Länder und entsprach laut Bericht weniger als 0,5 Prozent des Nestlé-Umsatzes. Inzwischen betrifft der Rückruf rund 60 Länder.
Dem Bericht zufolge stieg die Zahl der Fälle mit erkrankten Babys insbesondere in Belgien und im Vereinigten Königreich. Die französischen Behörden untersuchten drei mutmassliche Todesfälle von Säuglingen, die die zurückgerufene Milch getrunken hatten. Diese Ereignisse betreffen Säuglingsnahrung und Cereulid, nicht die Vorwürfe zu Schwermetallen im Fall Texas. Sie bilden den breiteren regulatorischen Kontext für Nestlés Babynahrungsgeschäft.
Für Nestlé mit Hauptsitz in Vevey kommt mit dem Verfahren in den USA zu einem Rückruf, der in mehreren Ländern bewältigt wird, ein Streit um die Produktsicherheit in einem einzelnen Markt hinzu. Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten sollten nicht davon ausgehen, dass die Vorwürfe aus Texas auch für in der Schweiz verkaufte Produkte gelten. Die Quelle betrifft ausdrücklich Produkte, die in den Vereinigten Staaten verkauft wurden. Rezepturen, Lieferanten und Vorschriften können sich je nach Markt unterscheiden.
Eltern und Betreuungspersonen, die produktspezifische Informationen suchen, sollten die nationalen Mitteilungen zur Lebensmittelsicherheit und die lokalen Hinweise des Herstellers konsultieren. Das Verfahren in Texas wird im US-amerikanischen Rechtssystem weitergeführt. Folgen für Produkte ausserhalb der Vereinigten Staaten würden separate Belege und regulatorische Massnahmen voraussetzen.
Die Beweise vor Gericht verfolgen
Im nächsten Schritt wird geprüft, was Gerber versprach, was das Unternehmen wusste und was Eltern mitgeteilt wurde. Paxtons Klage nach dem texanischen DTPA richtet sich gegen die mutmassliche Diskrepanz zwischen den Sicherheitsversprechen auf der Verpackungsvorderseite und den Testinformationen des Unternehmens. Das Quellenmaterial nennt weder die geforderte Schadenersatzsumme noch den Zeitplan für Anhörungen oder einen gerichtlichen Entscheid über die Vorwürfe.
Diese Unterscheidung ist wichtig. Eine Klage hält die Behauptungen einer Partei fest, nicht gerichtlich festgestellte Tatsachen. Nestlé weist die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen kann die Beweise anfechten, die Auslegung der Testergebnisse durch den Bundesstaat bestreiten und seine Produktkontrollen erläutern. Das Gericht könnte interne Analysen, Labormethoden, Lieferanten von Zutaten, Tests an Fertigprodukten und die Bedeutung der auf Verpackungen verwendeten Sicherheitsangaben prüfen.
Der Streit hat auch einen Bezug zur Schweiz. Nestlés Hauptsitz in Vevey rückt den Fall in einem Land ins öffentliche Interesse, in dem Lebensmittelproduktion, Rückverfolgbarkeit von Produkten und Konsumentenschutz wirtschaftlich stark ins Gewicht fallen. Für dieses Verfahren gelten jedoch die Rechtsnormen von Texas, und bei den genannten Produkten handelt es sich um Waren für den US-Markt.
Vorerst ist die klarste Dokumentation zahlenbasiert: 67 Chargen Reismehl, Arsenwerte über dem angeführten Grenzwert für abgefülltes Wasser, ein Laborbefund aus Alaska aus dem Jahr 2021 und der Vorwurf des Bundesstaats, Konsumentinnen und Konsumenten seien getäuscht worden. Weitere Schlussfolgerungen hängen vom Gericht und den vorgelegten Beweisen ab.