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Swiss Observer

Mann wegen Messerangriffs auf Kinder auf dem Weg in eine Schweizer Kita zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt

Ein chinesischer Staatsangehöriger ist wegen eines Messerangriffs auf Kinder, die 2024 in der Schweiz auf dem Weg in eine Kita waren, zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Bei dem Vorfall wurden drei Kinder verletzt. Der Fall zählt zu den schwersten jüngeren Gewaltverbrechen in der Schweiz.

Mann wegen Messerangriffs auf Kinder auf dem Weg in eine Schweizer Kita zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt
AIThe Local Switzerland

Ein Zürcher Gericht hat einen chinesischen Staatsangehörigen zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem er drei Kinder auf dem Weg in eine Kita verletzt hatte. Das Gericht sprach den Mann am Freitag des versuchten Mordes schuldig, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA berichtete. Das Urteil folgt auf einen der schwersten jüngeren Fälle von Gewaltverbrechen mit Kindern in der Schweiz.

Der Angriff ereignete sich am 1. Oktober 2024 auf einer Wohnstrasse in Zürich. Der damals 23-jährige Angeklagte näherte sich einer Gruppe von Kindern, die zu Fuss auf dem Weg in eine Kita waren, und griff sie mit einem Messer an. Drei fünfjährige Jungen wurden verletzt und mussten im Spital behandelt werden.

Eine Betreuungsperson, die die Gruppe begleitete, griff mit der Hilfe eines Passanten ein. Gemeinsam überwältigten sie den Angreifer, sodass die Polizei ihn am Tatort festnehmen konnte. Die Staatsanwaltschaft erklärte, der Mann, der in der Schweiz studierte, habe bei der Befragung gestanden.

Der Angeklagte dürfte gegen das Urteil Berufung einlegen. Schweizer Medien haben seine Identität nicht bekannt gegeben. Mit dem Urteil tritt der Fall in die nächste juristische Phase ein. Die Einzelheiten des Angriffs prägen weiterhin die Debatte über die öffentliche Sicherheit, die strafrechtliche Verantwortung und den Schutz von Kindern im Alltag.

Drei Kinder verletzt

Drei fünfjährige Jungen wurden bei einem Spaziergang verletzt, der nur wenige Minuten hätte dauern sollen. Die Kinder waren mit einer Betreuungsperson aus der Kita auf einer Wohnstrasse unterwegs, als der Angriff begann. Ihre Verletzungen machten einen Spitalaufenthalt nötig, wie Keystone-SDA berichtete.

Die Quelle nennt keine weiteren medizinischen Einzelheiten zu den Jungen und gibt den Namen der Kita nicht bekannt. Sie beschreibt jedoch die unmittelbare Reaktion: Die begleitende Betreuungsperson stellte sich dem Angreifer entgegen, ein Passant kam ihr zu Hilfe. Ihr Eingreifen beendete den Angriff, bevor die Polizei eintraf und den Mann am Tatort festnahm.

Der Vorfall rückte alltägliche Abläufe in der Kinderbetreuung in den Fokus. In der Schweiz sind Kita-Gruppen häufig zu Fuss in der näheren Umgebung unterwegs, etwa zwischen Betreuungseinrichtungen, Parks, Schulen und anderen öffentlichen Orten. Der Fall in Zürich zeigte, wie rasch aus einem solchen Alltag eine Notsituation mit einem Verbrechen werden kann, und unterstrich zugleich, welche Rolle Erwachsenen in der Nähe dabei zukommt, die Gefahr einzudämmen.

Die drei Kinder stehen im Zentrum des Strafverfahrens, doch der vorliegende Bericht enthält keine Angaben zu ihrem aktuellen Zustand. Diese Einschränkung ist wichtig. Das Urteil des Gerichts betrifft die strafrechtliche Verantwortung für den Angriff. Die Kinder und ihre Familien müssen sich ausserhalb des Gerichtssaals dem längeren Prozess der Erholung stellen.

Richter wägen psychische Gesundheit gegen Tatabsicht ab

Der Richter sagte, der Angeklagte habe «kalt» und «skrupellos» gehandelt. Diese Einschätzung floss in die Begründung des Gerichts ein, als es wegen versuchten Mordes die 15-jährige Freiheitsstrafe verhängte. Das Gericht lehnte den Antrag der Verteidigung auf einen Freispruch ab, der mit dem angeblichen psychischen Zustand des Angeklagten zum Tatzeitpunkt begründet worden war.

Ein von der Verteidigung angeführtes psychiatrisches Gutachten besagte, der Mann habe psychische Probleme gehabt und sei für seine Handlungen beim Angriff auf die Kinder nicht verantwortlich gewesen. Bei der Verhandlung am Donnerstag sagte der Angeklagte dem Gericht, eine Stimme in seinem Kopf habe ihm drei Wochen vor dem Vorfall befohlen, Kinder zu töten.

Die Staatsanwaltschaft stellte diese Darstellung infrage. Sie wies darauf hin, dass der Mann den Ermittlern zuvor nichts von der Stimme erzählt habe. Der Angriff sei über mehrere Wochen sorgfältig geplant worden, argumentierte sie. Damit stand die gerichtliche Beurteilung der Absicht im Zentrum des Verfahrens.

Der vorliegende Bericht enthält weder die vollständigen psychiatrischen Befunde noch eine Erläuterung der detaillierten gerichtlichen Erwägungen zur strafrechtlichen Verantwortung. Die unterschiedlichen Positionen werden jedoch deutlich: Die Verteidigung konzentrierte sich auf eine verminderte oder fehlende Schuldfähigkeit, während die Staatsanwaltschaft den Angriff als bewusste Vorbereitung und anschliessende Ausführung darstellte.

Staatsanwaltschaft verweist auf wochenlange Vorbereitungen

Die Staatsanwaltschaft machte geltend, die Vorbereitungen hätten Wochen vor dem Messerangriff begonnen. Keystone-SDA zufolge fragte der Angeklagte im August 2024 ChatGPT, welche strafrechtlichen Folgen ihm drohen könnten, wenn er wahllos Opfer niedersteche. Die Staatsanwaltschaft sagte zudem, er habe Eingaben zur menschlichen Anatomie gemacht.

Diese mutmasslichen Suchanfragen wurden als Belege dafür vorgebracht, dass der Angriff geplant gewesen sei und nicht ohne Vorwarnung aus dem Nichts erfolgte. Die Staatsanwaltschaft verband die Online-Aktivität mit ihrem umfassenderen Argument, der Angeklagte habe eine verletzliche Gruppe ausgewählt und sich über mehrere Wochen auf die Gewalttat vorbereitet.

Die Quelle sagt nicht, wie das Gericht die einzelnen Eingaben bewertete, ob die Inhalte den Angriff direkt beeinflussten oder welche weiteren Beweise die Staatsanwaltschaft vorlegte. Sie berichtet, dass der Angeklagte nach seiner Festnahme bei der Befragung gestand und das Gericht ihn schliesslich des versuchten Mordes schuldig sprach.

Der Fall verortet ein Schweizer Strafverfahren auch in einer breiteren Debatte über digitale Werkzeuge. ChatGPT kann Informationen zu zahlreichen Themen bereitstellen, doch der Bericht legt weder nahe, dass das System den Angriff verübt habe, noch dass es die Verantwortung des Angeklagten ersetze. Vor dem Zürcher Gericht ging es weiterhin um das Verhalten, die Absicht und den psychischen Zustand des Mannes nach Schweizer Recht.

Berufung hält den Fall offen

Die 15-jährige Freiheitsstrafe ist nicht der letzte juristische Schritt. Der Angeklagte will Berufung einlegen. Damit wird der Fall im Schweizer Justizsystem einer weiteren Überprüfung zugeführt. Der vorliegende Bericht nennt weder das Berufungsgericht noch einen Zeitplan für die nächste Verhandlung.

Für Zürich wirft der Fall mehrere Fragen auf. Der Angriff ereignete sich in einem Wohnquartier, betraf Kinder unter der Aufsicht einer Betreuungsperson und endete mit einer Festnahme durch die Polizei am Tatort. Mit der Verurteilung wegen versuchten Mordes stellte das Gericht klar, wie schwer es die Tat bewertete. Im Berufungsverfahren werden die rechtlichen Argumente, die im Prozess vorgebracht wurden, erneut geprüft.

Das psychiatrische Argument der Verteidigung und die Behauptungen der Staatsanwaltschaft zu den Vorbereitungen werden auch in diesem Verfahren zentral bleiben. Gleiches gilt für die Beurteilung der Aussagen des Angeklagten, darunter seine Behauptung, eine Stimme habe ihm gesagt, er solle Kinder töten, sowie den Einwand der Staatsanwaltschaft, dass er den Ermittlern zuvor nichts davon erzählt habe.

Die derzeit verfügbaren Fakten sind begrenzt, aber klar: Drei Jungen wurden verletzt, eine Betreuungsperson und ein Passant beendeten den Angriff, und ein Zürcher Gericht verhängte eine 15-jährige Freiheitsstrafe. Eine abschliessende Darstellung des Falls wird vom Berufungsverfahren und den vollständigen Gerichtsakten abhängen.